18.05.2010 - 7 Änderung der Hauptsatzung; hier: Einführung ein...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 30   Ablehnung: 5      Enthaltung: 0

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Beschluss:

 

Auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses beschließt der Rat der Stadt Wegberg die nachfolgende Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wegberg:

 

„

Satzung zur 17. Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wegberg

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S 666 / SGV. NRW 2023), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW S. 949), hat der Rat der Stadt Wegberg in seiner Sitzung am 18. Mai 2010 mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Wegberg erlassen:

 

I.

 

Artikel 12 Absatz 3 wird wie folgt ergänzt:

 

g)     Sollte sich im Rahmen der Ausführung eines Auftrages nach den Buchstaben a) oder b) die Erfordernis für einen Nachtragsauftrag ergeben, der zusammen mit dem Ursprungsauftrag zu einer Überschreitung der dort genannten Vergabegrenzen führt, so gilt auch der Nachtragsauftrag als Geschäft der laufenden Verwaltung, soweit dieser den Ursprungsauftrag um nicht mehr als 5% übersteigt (Bagatellgrenze). Gleiches gilt in den Fällen, in denen der Ursprungsauftrag bereits von einem Ausschuss bzw. dem Rat vergeben wurde.

 

II.

 

Diese Änderungssatzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?TOLFDNR=4193&selfaction=print