22.06.2010 - 2.1 Zuschuss zum Bau von Flutlichtanlagen hier: SV ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2.1
- Datum:
- Di., 22.06.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Gellissen weist zunächst fürs Protokoll darauf hin, dass Ratsherr Georg Schmitz weder an der Beratung noch an der Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt teilnimmt.
Dann erklärt er, dass nach Informationen seiner Fraktion der Sportverein Viktoria Rath-Anhoven 2006 einen Zuschuss zum Bau der Flutlichtanlage von 14.000,00 erhalten habe. Die Verwaltung wird daher gebeten, dieses zu prüfen und gegebenenfalls nur in gleicher Höhe Zuschüsse zu gewähren.
Herr Bürgermeister Pillich weist auf die unterschiedliche Problematik der Vereine, insbesondere beim SV Helpenstein, hin. Dieser Verein benötige ohne eigenes Verschulden aufgrund der Linienführung der B221n neue Sportplätze. Die Nutzung bzw. die Wirtschaftlichkeitsbetrachtung von Kunstrasenplätzen beinhalte längere Nutzungszeiten. Die Flutlichtanlagen gehören zum Gesamtsystem der Kunstrasenplätze dazu, da ohne diese die Nutzung und Effektivität des Kunstrasenplatzes stark eingeschränkt würde. Er betont, dass die Unterstützung der Vereine immens wichtig sei und dass es sich bei dem Zuschussbetrag von 20.000 um die maximale Obergrenze handele.
Herr Böhm führt aus, dass seiner Ansicht nach die Eigenleistung gefordert und gefördert werden soll. Hierzu erwidert die Verwaltung, dass es hier nur um einen Zuschuss zu den Anschaffungskosten gehe. Dieses bittet Herr Böhm im Beschlussvorschlag besonders herauszustellen.
Herr Arndt erkundigt sich hinsichtlich der Finanzierung über das Produktsachkonto für den Umbau des Kindergartens Merbeck, was wäre, wenn noch in diesem Jahr eine Förderung für den Umbau bewilligt würde.
Herr Kämmerer Esser erläutert hierzu mit Hinweis auf Herrn Schneider, wonach bei einer Förderung der Maßnahme noch in 2010 aber keine Auszahlungen entstünden, dass dann eine Ermächtigung für die Erteilung von Aufträgen benötigt würde.
Hierfür gebe es das Instrument der überplanmäßigen Verpflichtungsermächtigung gemäß § 85 der Gemeindeordnung.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport schlägt dem Haupt- und
Finanzausschuss vor, den Vereinen einen Zuschuss zu den Materialkosten zum Bau einer Flutlichtanlage in Höhe von maximal 20.000,00 je antragstellendem Verein zu gewähren.
Die Mittel sollen zeitnah nach Erstellung der Flutlichtanlagen an die Vereine ausgezahlt werden. Die ordentliche Verwendung ist nachzuweisen. Eine Auszahlung an die Sportfreunde Uevekoven soll nur erfolgen, wenn die Finanzierung der Gesamtmaßnahme gesichert ist.
