29.06.2010 - 1.3 Mitteilungen des Bürgermeisters -öffentlicher ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.3
- Ausschuss:
- Haupt- und Finanzausschuss (HF)
- Datum:
- Di., 29.06.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
Ratsherr
Gellissen erkundigt sich, im Bezug auf die zu diesem Tagesordnungspunkt
schriftlich
vorliegenden Mitteilungen, ob der Betrag für den Anteil an der Einkommensteuer
auf den Ergebnissen des I. Quartal 2010 beruhe. Dies wird durch den
Stadtkämmerer Herrn Esser so bestätigt.
Ratsherr
Groß fragt nach, wieso sich die prozentualen Werte sehr unterschiedlich
darstellen.
Kämmerer Esser verweist auf die üblichen Entwicklungsschwankungen.
Desweiteren
wies Städtkämmerer Esser daraufhin, dass er mit dieser Mitteilung
auch
habe abstimmen wollen, ob die Darstellungsform als Ausgangspunkt für ein
Berichtswesen so nachvollziehbar sei.
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Ergänzend zu den
schriftlich vorliegenden Mitteilungen teilt Bürgermeister Pillich dem Ausschuss
folgendes mit:
Gemäß § 18 GemHVO NRW soll
u.a. zur Unterstützung der Verwaltungssteuerung „nach den örtlichen
Bedürfnissen der Gemeinde…eine Kosten- und Leistungsrechnung…geführt
werden.“
Der Bürgermeister regelt die
Grundsätze über Art und Umfang der Kosten- und Leistungsrechnung und legt sie
dem Rat zur Kenntnis vor.
Die Handreichung des
Innenministeriums zum NKF, 3.A, S. 468 stellt zur
Kosten- und
Leistungsrechnung fest, dass sie u.a. „steuerungsrelevante Ergebnisse,
die auch für die Planung, Entscheidungsfindung und Kontrolle nutzbar sind“ liefert.
Die Kosten- und
Leistungsrechnung…liefert Informationen zu den Kostenarten
(welche Art von Kosten), zu
den Kostenstellen (wo entstehen die Kosten) und zu den Kostenträgern (für
welche Produkte entstehen Kosten).“ Sie geht über die Zwecke der Gebührenkalkulation
hinaus.
Vor diesem
Hintergrund wurde der Kämmerer beauftragt, entsprechende Grundsätze zu erarbeiten,
die dann in einer der nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses beraten
werden sollen, bevor sie dann gemäß § 18 Abs. 2 GemHVO dem Rat zur Kenntnis vorgelegt
werden.
