13.07.2010 - 6 Zuschuss zum Bau von Flutlichtanlagen hier: SV ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Zusätze:
- (BIKSS vom 22.06.2010 / TOP 2.1)
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 13.07.2010
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Ratsfrau Feger weist
daraufhin, dass der Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport die
Angelegenheit an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen habe.
Herr Pint erläutert,
dass dieser dort nicht behandelt werden konnte, da der Zeitraum zwischen den
beiden Ausschusssitzungen zu gering gewesen sei. Daher erfolge eine Beratung im
Rat.
Ratsfrau Feger
erkundigt sich weiterhin, ob die Finanzierung des Kunstrasenplatzes bei den
Sportfreunden Uevekoven gesichert sei. Dies wird von Bürgermeister Pillich
bestätigt.
Ratsfrau Nelsbach
bittet um Angabe, ob der Baubetriebshof beim Bau der Flutlichtanlage behilflich
sei und ob diese Leistungen ggf. in dem Betrag von 20.000,00 € enthalten
seien. Bürgermeister Pillich bestätigt die Unterstützung seitens des
Baubetriebshofes beim Bau der Anlagen und ergänzt, dass diese Leistungen nicht
auf den genannten Zuschuss angerechnet würden.
Beschluss:
Auf Vorschlag des Ausschuss
für Bildung, Kultur, Soziales und Sport beschließt der Rat den Vereinen einen
Zuschuss zu den Materialkosten zum Bau einer Flutlichtanlage in Höhe von maximal
20.000,00 € je antragstellendem Verein zu gewähren.
Die Mittel sollen
zeitnah nach Erstellung der Flutlichtanlagen an die Vereine ausgezahlt werden.
Die ordentliche Verwendung ist nachzuweisen. Eine Auszahlung an die
Sportfreunde Uevekoven soll nur erfolgen, wenn die Finanzierung der
Gesamtmaßnahme gesichert ist.
