13.07.2010 - 21 Aufhebung der Sperre von Haushaltsmitteln für d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Technischer Beigeordneter Fabry erläutert, dass die Mittel zur Durchführung von Brandschutzmaßnahmen im Hinblick auf die Sicherheit der Mitarbeiter im Rathaus benötigt würden.

Hierbei handele es sich nicht um eine freiwillige Aufgabe der Stadt. Die Umsetzung dieser Maßnahmen sei zwingend erforderlich und hierzu sei die Freigabe der Gelder erforderlich.

 

Ratsfrau Zimmermann äußert, dass der Beschluss des Rates hinsichtlich der Haushaltssperren nicht den Zweck gehabt habe, dass für jede Freigabe jeweils eine separate Vorlage erstellt werde.

 

Ratsherr Gellissen erklärt, dass durch der Rat kein Recht zur Verhängung der Haushaltssperren in dieser Form gehabt habe. Ferner stehe der Freigabe der Mittel im vorliegenden Fall nicht entgegen.

 

Ratsherr Wolters entgegnet, dass seiner Ansicht nach, in Ermangelung einer entsprechenden Bestimmung in der Gemeindeordnung, dem Rat das Recht zu einer solchen Regelung zustehe.

 

Ratsherr Müller-Holtkamp erklärt, dass die seinerzeit vom Rat beschlossene Haushaltssperre den Zweck habe, dass die Maßnahmen vor deren Beginn durch den Rat nochmals geprüft werden könnten. Das Erfordernis der Freigabe im vorliegenden Fall sei eindeutig. Es würden aber später weitere Maßnahmen folgen, die zunächst noch im Rat zu diskutieren seien.

 

Ratsfrau Feger teilt mit, dass sie sich den Äußerungen von Ratsherrn Müller-Holtkamp nur anschließen könne.

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Abstimmungsergebnis:               einstimmig

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Beschluss:

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt, die Haushaltssperre bei der Investitionsmaßnahme I 01131003 – Umsetzung Brandschutz 3. Bauabschnitt Rathaus, mit sofortiger Wirkung aufzuheben.

 

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