07.09.2010 - 1.11 Errichtung einer Lichtsignalanlage im Kreuzungs...

Beschluss:
verwiesen
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Wortprotokoll

Herr Bennewirtz beantragt in der Angelegenheit eine Doppelstrategie zu fahren. Das Klageverfahren bezüglich der Reduzierung der Geschwindigkeit auf dem Grenzlandring soll isoliert betrachtet werden.

Die Verwaltung soll unabhängig von der Klage das Anordnungsverfahren für die  Errichtung einer kompletten Ampelanlage (nicht nur Bedarfsampel) inklusive einer Rechtsabbiegespur durchführen.

 

Herr Böhm findet eine Ampel an dieser Stelle schwierig. So wird dann erst recht eine Abkürzung über den Mühltalweg erfolgen. Er hält einen Kreisverkehr für sinnvoller, auch ein Rückstau wäre dann nicht gegeben.

 

Herr Joerissen merkt an, dass ein Kreisverkehr für den Schulweg sehr schwierig und mit Gefahren verbunden ist.

 

Frau Zimmermann stellt fest, dass inzwischen auf dem Grenzlandring zu viele Ampeln vorhanden sind.

 

Herr Fabry weist darauf hin, dass die Stadt nicht Straßenbaulastträger ist und grundsätzlich nur Vorschläge machen kann. Die Verwaltung werde für das Verfahren zunächst Stellungnahmen von der Polizei, vom Straßenverkehrsamt des Kreises sowie vom Landbetrieb Straßenbau NRW als Straßenbaulastträger einholen. Dies sei erforderlich zur Durchführung des Anordnungsverfahrens nach der Straßenverkehrsordnung.

 

Der Vorsitzende lässt über den weitergehenden Antrag der CDU-Fraktion abstimmen.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 17              Ablehnung: 4              Enthaltung: 0

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Beschluss:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt,  die Verwaltung zu beauftragen, das vorgeschriebene Beteilungsverfahren nach der Straßenverkehrsordnung vor Erlass einer verkehrsrechtlichen Anordnung zur Errichtung einer Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich L364 / L3

durchzuführen.

Nach Auswertung der Stellungnahmen der beteiligten Behörden soll dieser Tagesordnungspunkt erneut beraten werden.