07.12.2010 - 2.7 Gebührenbedarfsberechnung zur Ermittlung der Ge...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:                            einstimmig

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Beschluss:

Unter Billigung der Gebührenkalkulation für den Bereich „Gewässerunterhaltung“ empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt Wegberg die nachfolgende Satzung zu beschließen:

 

 

Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Wegberg über die Erhebung von Gebühren nach § 7 Absatz 1 Kommunalabgabengesetz für Verbandslasten der Wasser- und Bodenverbände, sowie nach den §§ 6 und 7 Kommunalabgabengesetz für die Unterhaltung der eigenen betreuten Gewässer vom 16. Dezember 1999,

zuletzt geändert durch Satzung vom 17. Dezember 2008

 

 

Aufgrund §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2009 (GV. NRW S. 950), der §§ 1, 2, 4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW S. 712 / SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV. NRW S. 394) und des § 65 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. März 2010  (GV. NRW S. 185) hat der Rat der Stadt Wegberg in seiner Sitzung am ……… folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung beschlossen:

 

 

Artikel I

 

§ 3 Absatz 3 erhält folgende Fassung:

 

Der Gebührensatz beträgt jährlich je Ar der Grundstücksfläche

im Einzugsgebiet des Schwalmverbandes:

 

a)

für die versiegelten Flächen

2,49 €

b)

für die Freiflächen bei bebauten Grundstücken

0,18 €

c)

für Acker-, Weide- und Brachlandflächen

0,24 €

d)

für Wald- und Forstflächen

0,14 €

 

 

im Einzugsgebiet des Wasserverbandes Eifel-Rur:

 

a)

für die versiegelten Flächen              

0,80 €

b)

für die Freiflächen bei bebauten Grundstücken                            

0,06 €

c)

für Acker-, Weide- und Brachlandflächen

0,08 €

d)

für Wald- und Forstflächen

0,04 €

 

 

 

Artikel II

 

Die Satzung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.“

 

 

 

Die Vertreter der Stadt Wegberg in den Gremien der Wasserverbände werden aufgefordert, dort die weitere Kostenentwicklung  kritisch zu beobachten.

 

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.wegberg.de/public/to020?TOLFDNR=5086&selfaction=print