24.01.2012 - 1.3 Mitteilungen -öffentlicher Teil-

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Dem Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr liegen nachfolgende Mitteilungen schriftlich vor:

 

 

1.3.1 Arbeiten auf dem „Alten Friedhof“, Bahnhofstraße

Seitens der Verwaltung ist die Umsetzung der nachfolgenden Maßnahmen auf dem unter Denkmalschutz stehenden ehemaligen Friedhof an der Bahnhofstraße geplant:

 

·         Rückschnitt der Baum- und Strauchgruppen auf dem Friedhofsgelände,

·         die teilweise durch Sträucher und Bäume verdeckten Grabstätten werden frei geschnitten bzw. auf den Gräbern befindlicher Überwuchs und Sträucher entfernt,

·         die Grabmale werden auf ihre Standsicherheit geprüft,

·         umgestürzte, lose bzw. nicht mehr standfeste Grabmale werden registriert, der Fund- bzw. Standort durch die Untere Denkmalbehörde dokumentiert, die Stücke durch Lagerung beim Baubetriebshof gesichert und

·         ein Teil der Grabstätten wird mit Bodendeckern bepflanzt, um diese optisch aufzuwerten und gleichzeitig die Pflege zu erleichtern.

 

Die Arbeiten sollen sukzessiv während der kommenden Monate durch den städtischen Baubetriebshof unter enger Begleitung durch die Untere Denkmalbehörde der Stadt Wegberg durchgeführt werden.

 

Die Arbeiten wurden mit dem LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland vor Ort besprochen und erläutert. Eine Zustimmung zu den Arbeiten wurde von dort mit Datum vom 21.12.2011 erteilt.

 

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Ratsherr Ellerkamp regt an, als Alternative zu einer längeren Lagerung der Grabsteine beim Baubetriebshof, diese an evtl. noch vorhandene interessierte Angehörige abzugeben.

 

Ratsherr Böhm bittet um eine weitergehende Darstellung des beabsichtigten Vorgehens hinsichtlich des denkmalgeschützten ehemaligen Friedhofs an der Bahnhofstraße.

 

Ratsherr Bennewirtz regt an, ggf. den Bericht des LVR – Amt für Denkmalpflege im Rheinland als Anlage der Niederschrift beizufügen.

 

Bürgermeister Pillich sichert die Erstellung einer entsprechenden Sitzungsvorlage für die nächste Sitzung des Ausschusses zu.

 

 

1.3.2 Bearbeitung von Bauanträgen

Die der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügte Tabelle veranschaulicht die beim Fachbereich Planen, Bauen, Wohnen in den Jahren 2007 bis 2011 eingegangenen Anträge und registrierten Vorgänge.

 

 

1.3.3 Beabsichtigte Rodung der Gewerbe- und Industrieflächen im Gewerbe- und Industriegebiet Wegberg-Wildenrath

Die Stadtentwicklungsgesellschaft Wegberg mbH als Grundstückseigentümerin der derzeit unbebauten und noch nicht veräußerten Gewerbe- und Industrieflächen im Gewerbe- und Industriegebiet Wegberg – Wildenrath beabsichtigt innerhalb der nächsten Wochen, spätestens bis zum 29. Februar 2012 (Beginn der Vogelbrut), die auf den vorgenannten Bauflächen vorhandenen Bäume und Sträucher zu roden (gelbe Flächen auf der der Sitzungsvorlage beigefügten Karte).

 

Die Zustimmung seitens der Unteren Landschaftsbehörde des Kreises Heinsberg zu dieser Maßnahme liegt der Verwaltung vor. Die Umsetzung der Rodungsarbeiten wird zudem durch Herrn Förster Gingter vom Regionalforstamt Rureifel - Jülicher Börde unterstützt.

 

 

1.3.4 Bebauungsplan I-42, Wegberg – Am Bahnhof, weiteres Vorgehen

Städtebauliche Zielsetzung des Bebauungsplanverfahrens I-42 ist es, zum Schutz, zur Entwicklung und zur Steigerung der Attraktivität des zentralen Versorgungsbereiches des Hauptzentrums Innenstadt die Einzelhandelsentwicklung innerhalb des Plangebietes zukünftig planungsrechtlich zu steuern.

 

Der Bebauungsplanentwurf hat in der Zeit vom 15.06.2011 bis einschließlich 15.07.2011 öffentlich ausgelegen. Hierüber wurden die Fraktionen und Parteien im Rat der Stadt Wegberg mit Schreiben vom 18.05.2011 informiert. Im Rahmen der Auslegung wurden Stellungnahmen von Grundstückseigentümern abgegeben.

 

Ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht wurde daraufhin zur juristischen Absicherung des Bebauungsplanverfahrens mit der rechtlichen Überprüfung der Planunterlagen und des Verfahrensablaufes beauftragt. Nach dem zwischenzeitlich vorliegenden Gutachten ist das bisherige Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden. Der Fachanwalt schlägt jedoch in Teilen eine Überarbeitung der Planunterlagen vor. Hierzu wird in Kürze ein Gespräch zwischen der Verwaltung, dem Fachanwalt und dem beauftragten Planungsbüro stattfinden. Die Verwaltung wird über das Ergebnis informieren.

 

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Auf Nachfrage von Ratsherrn Bennewirtz teilt  Bürgermeister Pillich mit, dass im Falle einer Anpassung des Bebauungsplanentwurfes dessen erneute Auslegung erforderlich sei. Ferner äußert er, dass das Thema Einzelhandelskonzept grundsätzlich noch einmal zu überdenken sei. Es werde zwar jeder Einzelfall entsprechend geprüft, aber die Vorgaben des Einzelhandelskonzeptes hätten sich in der Vergangenheit bereits mehrfach als hinderlich erwiesen. Es müsse sichergestellt werden, dass Gewerbetreibenden eine Ansiedlung in Wegberg innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes ermöglicht werde.

 

 

1.3.5 Planspiel „UNEP – Internationale Umweltpolitik hautnah erleben“

Am 17. November 2011 wurde als eine Maßnahme der Lokalen Agenda 21 das Planspiel „UNEP – Internationale Umweltpolitik hautnah“ im Sitzungssaal im Rathaus durchgeführt. Teilgenommen haben 16 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 10 des Maximilian-Kolbe-Gymnasiums. Die Spielleitung und die Durchführung des Planspiels erfolgte von Mitarbeitern des Wissenschaftsladen Bonn e.V..

In diesem Planspiel wird die Verabschiedung einer Resolution zum Thema Reduzierung des CO2-Ausstoßes und Ausweitung des Anteils an erneuerbaren Energien durch die Vollversammlung einer Staatengemeinschaft simuliert. Die Spielteilnehmer/innen haben dabei die Rolle des Delegierten eines bestimmten Staates eingenommen und ein Schüler wurde als UNEP-Direktor gewählt, der die Sitzungen leitete.

Im Ablauf des Spiels haben die Teilnehmer entsprechend Ihrer Rolle ihre Argumente für oder gegen den Resolutionsentwurf vorgebracht und abseits der Sitzungen auch Bündnisse geschlossen, um einen mehrheitsfähigen Resolutionsbeschluss zu errechen. Hierbei waren die Teilnehmer/innen gezwungen, Kompromisse einzugehen und von ihren vorgegebenen Standpunkten teilweise abzuweichen. In der Schlusssitzung konnte dann auch eine mehrheitsfähige Resolution zur Verringerung CO2-Ausstoßes und Ausweitung des Anteils an erneuerbaren Energien beschlossen werden.

Anhand dieses Planspiels wurde den Spielteilnehmer/innen vermittelt, warum gute Ideen zur Verbesserung des Klimaschutzes an den zum Teil gegengerichteten Interessen der einzelnen Staaten scheitern und die Ursprungsidee oftmals nur in einer abgeschwächten Form beschlossen wird. Des Weiteren trägt dieses Planspiel zur Sensibilisierung der Schülerinnen und Schülern für die Wichtigkeit der Verringerung des CO2-Ausstoßes und des nachhaltigen Klimaschutzes bei.

In der Realität ließ sich ein ähnliches Szenario auf der UN-Klimakonferenz in Durban Ende letzten Jahres beobachten. Hier wurde ebenfalls ein Entwurf für die Rahmenbedingungen eines neuaufgelegten Weltklimavertrages nach zähen Verhandlungen in einer abgeschwächten Form beschlossen.

 

Im Anschluss an die Schlusssitzung hatten die Spielteilnehmer/innen die Möglichkeit, mit Herrn Bürgermeister Pillich über den Klimaschutz in der Stadt Wegberg zu diskutieren. Von dieser Möglichkeit wurde rege Gebrauch gemacht und es entwickelte sich eine lebhafte Diskussion.

Am Ende der Veranstaltung waren sich alle Beteiligten einig, dass dies eine gelungene Maßnahme zur Sensibilisierung für den Klimaschutz war.           

 

 

1.3.6 Aufführung des Umwelttheaters vom Tournee-Theater aus Wiesbaden in der Turnhalle der Gemeinschaftsgrundschule Am Beeckbach in Beeck

Am 14. Dezember 2011 gab das Tournee-Theater aus Wiesbaden im Auftrag der Stadt Wegberg zwei Vorstellungen des Umwelttheaters „Mensch, pass doch mehr auf“ in der Gemeinschaftsgrundschule Am Beeckbach in Beeck für die Schulkinder der Grundschule Am Beeckbach sowie für die Schulkinder der Grundschulen aus Merbeck und Wildenrath. Für die Schulkinder der Grundschule Wildenrath und Merbeck wurde hierfür ein Bustransfer eingerichtet. Diese Veranstaltung fand im Rahmen der Abfallberatung der Stadt Wegberg statt.

In dieser Theateraufführung werden die Schulkinder in einer altersgerechten und spielerischen Art an das wichtige Thema Umweltschutz herangeführt. Schwerpunktmäßig beschäftigt sich das Theater mit der Entsorgung von Abfällen, insbesondere werden die Getrennthaltung von Abfällen sowie die richtigen Entsorgungswege der einzelnen Abfallfraktionen thematisiert. Hierzu wurden auch Bezüge zur örtlichen Abfallentsorgung hergestellt. Daneben werden die Kinder aktiv in das Theaterstück eingebunden.     

Über die gesamte Dauer der knapp einstündigen Theateraufführungen war zu beobachten, dass die Kinder mit Spaß und großem Interesse das Geschehen auf der Bühne verfolgt haben.

Diese Veranstaltung ermöglicht eine Heranführung an die wichtigen Themen Umweltschutz und Abfallentsorgung bereits im Grundschulalter und trägt zu einer nachhaltigen Sensibilisierung dieser Themen bei.

 

 

Durch die Verwaltung werden nachfolgende Mitteilungen mündlich vorgetragen:

 

1.3.7 Kastanie am Feldrain

(Sitzung des StUV vom 15.11.2011 / TOP 4.3.3)

 

Aufgrund der festgestellten und durch die Untere Landschaftsbehörde des Kreises bestätigten starken Schädigungen der Kastanie, wurde dem Eigentümer des Baumes eine beantragte Fällgenehmigung erteilt. Nur so können mögliche Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit, sowie der privaten Grundstückseigentümer, abgewehrt werden. Mit Rücksicht auf die Vogelbrut sollte die Fällung bis Ende Februar 2012 erfolgen.

 

Eine Ersatzpflanzung wird nicht gefordert.

 

 

1.3.8 Umsetzung des Behältertauschs sowie Abfallabfuhren im Zuge des Wechsels des Entsorgungsunternehmens durch die Firma Drekopf Recyclingzentrum Erkelenz GmbH

Zum 01. Januar 2012 hat die Firma Drekopf Recyclingzentrum Erkelenz GmbH mit der Abfuhr von Abfällen im Stadtgebiet Wegberg begonnen.

Bereits im November und Dezember 2011 wurden durch die Firma ca. 11.850 Restabfallbehälter und ca. 11.750 Altpapierbehälter aufgestellt. In gleicher Anzahl wurden unmittelbar nach der jeweils letzten Entleerung im vergangenen Jahr die bisher auf den Grundstücken aufgestellten Restabfall- und Altpapierbehälter durch die Firma Schönmackers Umweltdienste GmbH & Co. KG abgeholt.

Rückblickend ist festzustellen, dass der Behältertausch ohne erhebliche Störungen abgewickelt wurde. Derzeit ist die Firma Drekopf noch dabei, Korrekturen, die bei Tauschaktionen in dieser Größenordnung nicht unüblich sind, abzuarbeiten.

Bis zum jetzigen Zeitpunkt erfolgte die Abfuhr von Restabfall, Altpapier und Sperrmüll durch das Entsorgungsunternehmen Drekopf in fast allen Abfuhrbezirken sowie die Weihnachtsbaumsammlung in allen Abfuhrbezirken. Über diese geleisteten Arbeiten besteht  kein Grund zur Beanstandung. 

Insgesamt wird die Einführungsphase  positiv  bewertet.   

 

 

1.3.9 Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen

Zum vorliegenden Gesetzesentwurf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 17.01.2012 zur Änderung des Landeswassergesetzes  wird erläutert, die bislang in § 61 a LWG fixierten starren Regelungen zur Dichtheitsprüfung hätten sich im Praxisvollzug und vor dem Anspruch von Bürgerfreundlichkeit und der Gleichbehandlung nicht bewährt. Vor diesem Hintergrund sei es geboten, eine neue bürgerfreundliche und praxistaugliche Regelung zu schaffen, die gleichzeitig die Erreichung der Ziele des Gewässerschutzes gewährleistet und dem Vorsorge- und Verursacherprinzip Rechnung trägt.

 

Während der bisherige § 61 a LWG aufgehoben werden  soll, ist  beabsichtigt,  den § 61  LWG bezogen auf private Abwasserleitungen anzupassen. In § 61 LWG ist  aktuell lediglich die Pflicht zur Überwachung von Zustand und Funktionsfähigkeit öffentlicher Abwasserleitungen fixiert.

 

Mit der Novellierung sieht der Gesetzentwurf eine Ermächtigungsgrundlage für eine Rechtsverordnung vor, in der die Einzelheiten der Zustands- und Funktionsfähigkeitsprüfung für alle Abwasseranlagen geregelt werden sollen.

 

Gleichzeitig soll die Option nach hessischem Modell ermöglicht werden, wonach die Gemeinden die gesamte Überprüfung öffentlicher und privater Abwasserleitungen durchführt oder veranlasst. Hierzu soll der § 53, der die gemeindliche Pflicht zur Abwasserbeseitigung regelt, um die Pflicht zur Überwachung der privaten Zuleitungskanäle ergänzt werden.

 

Entscheidend für die Praxis wäre der noch zu diskutierende Inhalt der Rechtsverordnung, die auf der Grundlage der Gesetzesänderung von der obersten Wasserbehörde mit Zustimmung des Landtages zu erlassen ist. In dieser Verordnung sollen die Methoden und Fristen zur Durchführung der Dichtheitsprüfung, die Notwendigkeit und Fristen der Sanierung usw. geregelt werden. An der Dichtheitsprüfung bei der erstmaligen Herstellung einer privaten Abwasserleitung (Neubau) wird festgehalten.

 

Der Gesetzentwurf der Fraktionen von CDU und FDP beinhaltet neben der verpflichtenden Dichtheitsprüfung bei Neubauten eine Prüfung bestehender privater Abwasserleitungen nur noch bei bedeutenden Änderungen des Abwassersystems sowie bei begründetem Verdacht, insbesondere einer bedeutenden Veränderung der Bodenstruktur oder Boden- und/oder Gewässerverschmutzung.

 

Durch den Satzungsbeschluss des Rates zur Verschiebung der ersten Frist zur Durchführung der Dichtheitsprüfung auf den 30.06.2012 entsteht für die Bürger zurzeit kein konkreter Handlungsbedarf. Der Städte- und Gemeindebund rät, bestehende Satzungen sollten aufrecht erhalten bleiben, weil § 61 a LWG nach wie vor gültiges Landesrecht ist und auch durch den Beschluss des Umweltausschusses des Landtages am 14.12.2011 keine Änderung erfahren habe. Es sei völlig offen, welcher Gesetzesentwurf eine Mehrheit finden wird.

 

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Ratsherr Bennewirtz äußert den Wunsch, dass sich die Stadt Wegberg mit einer Resolution an das Land wenden möge, um ein deutliches Signal in Sachen Dichtheitsprüfung zu setzen und dem jetzigen "Informationschaos" entgegenzuwirken.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt die Mitteilungen nach Beantwortung von zusätzlichen Fragen zur Kenntnis.