24.01.2012 - 2.2 Bebauungsplan II-6, Wildenrath - Gewerbe- und I...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Aufgrund von Fragen aus den Reihen der Ausschussmitglieder wird seitens der Verwaltung erläutert, dass eine Erschließung des Geländes bisher noch nicht erfolgt sei und die Kosten für die Erschließung durch die SEG getragen würden. Hierzu werde der Aufsichtrat der SEG mittels Vorlage eines entsprechenden Projektblattes, aus dem alle benötigten Informationen ersichtlich seien, informiert.

Eine Erschließung des Grundstückes sei für eine weitere Vermarktung in jedem Fall erforderlich. Die beabsichtigte Erschließung bis hin zur Gleisanlage schaffe die Möglichkeit, dass diese durch alle ansässigen Unternehmen genutzt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis:                            einstimmig

 

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr schlägt dem Rat der Stadt vor, die Aufstellung des Bebauungsplanes II-6, Wildenrath – Gewerbe- und Industriegebiet / 7.Änderung zu beschließen.

 

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Wildenrath und umfasst die im rechtskräftigen Bebauungsplan II-6, Wildenrath – Gewerbe- und Industriegebiet / 1. Änderung festgesetzten Industriegebietsflächen GI 2.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

Grundlagen für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW. S. 666/ SGV NRW 2023), in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.

 

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