14.02.2012 - 1.3 Mitteilungen -öffentlicher Teil-
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1.3
- Ausschuss:
- Haupt- und Finanzausschuss (HF)
- Datum:
- Di., 14.02.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Wortprotokoll
1.3.1 Vorlagen des Dezernates Finanzen
Der Rat hat in seiner Sitzung am 11.10.2011 folgende Anträge an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen:
- Antrag der Ratsfrau Sandra Nelsbach vom 28.09.2011 betreffend "Aufstellen eines Haushaltssicherungskonzeptes ab dem Haushaltsjahr 2012" (TOP 11.3)
- Antrag der Ratsfrau Sandra Nelsbach vom 28.09.2011 betreffend "Resolution - Kreisumlage" (TOP 11.4)
- Antrag der Ratsfrau Sandra Nelsbach vom 28.09.2011 betreffend "Erstellen eines öffentlichen Forums für Sparvorschläge aus der Bürgerschaft" (TOP 11.5)
Entsprechende Vorlagen sind für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 24.04.2012 vorgesehen.
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1.3.2 Konjunkturpaket II
Es wird auf die letzte Mitteilung zum Konjunkturpaket II im Haupt- und Finanzausschuss vom 06.12.2012 verwiesen.
Alle Mittel aus dem Konjunkturpaket II wurden vollständig bei der Bezirksregierung Köln abgerufen.
Alle KP-II-Maßnahmen sind im Rahmen der zur Verfügung gestellten Mittel schlussgerechnet. Die notwendigen Beendigungsanzeigen sind eingereicht.
Zum 31.01.2012 steht noch die Statusmeldung Beendet durch die Bezirksregierung Köln für die Maßnahme Turnhalle Wildenrath aus.
Zu 1.3.1
Herr Gellissen erkundigt sich nach dem aktuellen Sachstand zur Konjunkturpaket II Maßnahme Neubau der Turnhalle Wildenrath.
Nachtrag zur Sitzung:
Von der zuständigen Bewilligungsbehörde wurde am 15.02.2012 mitgeteilt, dass die Maßnahme Neubau der Turnhalle Wildenrath auf den Status beendet gesetzt wurde.
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1.3.3 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen im IV.
Quartal 2011
Folgende Mittelübertragungen wurden im Rahmen der Haushaltsdurchführung im IV. Quartal 2011 genehmigt.
Die Mittelübertragungen innerhalb des Budgets gelten durch die mit dem Haushaltsplan beschlossene Deckungsfähigkeit als genehmigt.
Zu 1.3.3
Herr Wolters erkundigt sich zum Punkt Mittelübertragungen IV. Quartal 2011, warum die Stadt und nicht die Stadtentwicklungsgesellschaft die Anwaltskanzlei für 2.500,00 beauftragt hat. Schließlich handele es sich ja um die Prüfung des Gesellschaftervertrags der SEG.
Herr Pillich stellt klar, dass die SEG zurzeit rechtlich gesehen nicht handlungsfähig ist und die Stadt als Gesellschafter gehandelt hat.
Herr Esser erklärt, dass man sich im Moment noch in der Phase der Umstrukturierung befindet und auf Grund dessen die Entscheidung getroffen wurde, dass auch die Stadt den Auftrag erteilt.
Herr Wolters fragt nach, welche Kanzlei den Auftrag erhalten hat.
Herr Pillich sagt, dass es erforderlich ist, die Beantwortung in den nichtöffentlichen Teil zu verschieben.
Außerdem erkundigt sich Herr Wolters warum zusätzlich 2.650,00 für den Bereich Rechtsangelegenheiten ausgegeben wurden.
Herr Esser teilt mit, dass er dies überplanmäßig genehmigt hat, da der geplante Ansatz nicht ausgereicht hat.
Herr Wolters fragt nach, ob es zwingend erforderlich war eine Anwaltskanzlei einzuschalten und warum nicht auf die vorhandenen Juristen zurückgegriffen wurde.
Herr Pillich erklärt, dass zur Wahrung der Rechtssicherheit dieser Weg gewählt wurde. Zudem ist die beauftragte Anwaltskanzlei spezialisiert auf Steuer-, Unternehmens- und Gesellschaftsrecht.
Frau Brocker erkundigt sich, warum die Beratung und Unterstützung der Jahresabschlussarbeiten 2010 durch die Firma PWC 12.000,00 gekostet haben und merkt an, dass es sich bei einer solch hohen Summe um mehr als Beratung und Unterstützung gehandelt haben muss. Zudem weist sie in diesem Zusammenhang noch mal auf die Vereine hin, die noch immer auf ihr Geld aus 2011 warten.
Herr Pillich teilt mit, dass die Maßnahme der Inanspruchnahme von Fachhilfe zur Zielerreichung zwingend nötig war und dass als Voraussetzung zur Auszahlung an die Vereine eine Genehmigung der Kommunalaufsicht oder ein genehmigter Haushalt vorliegen muss. Es laufen aber bereits seit längerem konstruktive Gespräche mit der Kommunalaufsicht zu diesem Thema
Frau Zimmermann erkundigt sich, warum die Ratsmitglieder erst nach Auftragsvergabe an PWC informiert wurden und nicht wie besprochen im Vorfeld.
Herr Esser erklärt, dass diese außerplanmäßige Ausgabe ausführlich im Verwaltungsvorstand und auch in Rücksprache mit der Rechnungsprüfung besprochen und abgestimmt wurde.
Frau von den Driesch merkt an, dass Frau Zimmermann sich auf die Aussage Im Vorfeld bezieht.
Herr Pillich sagt, das im nichtöffentlichen Teil dieser Sitzung die Einzelheiten aufgezeigt werden und das alles dafür getan wird diese Zusage auch zu halten. Ziel ist es, den Entwurf 2012 bis Ende März einzubringen und um dieses Ziel nicht zu gefährden wurde externe Hilfe eingeholt. Die Verwaltung hat sich diesen Termin als eine Art Selbstbindung auferlegt. Der Jahresabschluss 2010 ist Voraussetzung für den Haushalt 2012.
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Herr Fabry verließt folgend aufgeführte mündliche Mitteilung zum Thema:
Pauschale Zuweisungen des Landes NRW für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen im Jahre 2011
Das Denkmalschutzgesetz NRW sieht neben einer Projektgebundenen Förderung auch eine pauschale Förderung des Landes für kleinere denkmalpflegerische Maßnahmen von Privatpersonen vor.
Die Auszahlung dieser pauschalen Zuweisungen erfolgt über die Unteren Denkmalbehörden, die Städte und Gemeinden. Bedingung für die Zuweisung durch das Land an die Kommunen ist, dass seitens der Kommunen ein gleich hoher Betrag zur Verfügung gestellt wird.
Die seitens der Stadt Wegberg in den Jahren 2008 bis 2010 gestellten Anträge auf diese pauschale Förderung wurden jeweils mit dem Hinweis auf die finanzielle Situation des Landes NRW abgelehnt.
Im Jahre 2011 wurden erstmalig wieder pauschale Zuweisungen des Landes für die o.g. Maßnahmen in Aussicht gestellt und durch die Stadt Wegberg in Höhe von 2.500,00 beantragt.
Mit Schreiben vom 13.01.2012 hat die Bezirksregierung Köln nun mitgeteilt, dass dem Antrag der Stadt Wegberg für das Jahr 2011 ebenfalls nicht entsprochen werden konnte. Diese Entscheidung erfolgte auf dem Hintergrund, dass sich die Stadt Wegberg Anfang Dezember 2011 noch in der Phase der vorläufigen Haushaltsführung befunden hat. Die Bezirksregierung argumentiert, dass in dieser Phase lediglich die Finanzierung von Pflichtaufgaben nach Weisung zulässig ist und somit freiwillige Leistungen an Private ausgeschlossen seien. Auf dieser Basis wurde der Antrag der Stadt Wegberg abgelehnt.
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Herr Böhm vermisst eine Mitteilung zum aktuellen Sachstand politisches Jugendpraktikum.
Herr Pillich erklärt hierzu, dass dies auch so geplant war. Allerdings wird zurzeit dezernatsübergreifend auf allen Ebenen alles daran gesetzt den Haushalt auf den Weg zu bringen. Er teilt mit, dass intensive Gespräche bereits stattgefunden haben und hierüber im nächsten Fachausschuss dem Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport berichtet wird.
Herr Böhm weist darauf hin, dass der nächste Ausschuss für Bildung, Kultur, Soziales und Sport erst im Juni ist und er bittet darum, das Thema nicht aus den Augen zu verlieren und um einen zeitnahen Bericht.
Frau von den Driesch erkundigt sich, ob die Stadt Wegberg Gefahr läuft, noch mehr Förderanträge zu verlieren.
Herr Esser hat hierzu keine Informationen und ihm sind auch keine anderen Fälle bekannt.
