06.03.2012 - 7.1 Bebauungsplan III-20, Arsbeck - Gewerbegebiet N...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:                            einstimmig

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Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr, – unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Anlage 1 und 2 - die vorgebrachten Anregungen.

 

2.      Außerdem beschließt der Rat der Stadt auf Empfehlung den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan III-20, Arsbeck – Gewerbegebiet Nordstraße zu fassen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplanes III-20, Arsbeck – Gewerbegebiet Nordstraße liegt innerhalb der Gemarkung Arsbeck, nördlich der Roermonder Bahn, östlich der Landwehr und südlich bzw. nördlich der Nordstraße. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im Bebauungsplan zeichnerisch eindeutig festgesetzt.

 

Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird, in ihrer geänderten Form, als Entscheidungsbegründung übernommen.

 

Mit Inkrafttreten dieses Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan III-20, Arsbeck – Gewerbegebiet Nordstraße rechtskräftig.

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV NRW 2023). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.