06.03.2012 - 7.2 Bebauungsplan II-6, Wildenrath - Gewerbe- und I...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:                            einstimmig

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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr, die Aufstellung des Bebauungsplanes II-6, Wildenrath – Gewerbe- und Industriegebiet / 7.Änderung.

 

Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Wildenrath und umfasst die im rechtskräftigen Bebauungsplan II-6, Wildenrath – Gewerbe- und Industriegebiet / 1. Änderung festgesetzten Industriegebietsflächen GI 2.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, diesen Beschluss öffentlich bekannt zu machen.

 

Grundlagen für diesen Beschluss sind die §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW. S. 666/ SGV NRW 2023), in Verbindung mit § 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414). Beide Rechtsvorschriften gelten in der derzeit gültigen Fassung.

 

 

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