06.03.2012 - 10 Bebauungsplan I-42, Wegberg - Am Bahnhof - Erla...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 06.03.2012
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Nelsbach fragt nach, wo genau der Einzelhandel plant eine Halle zu errichten.
Herr Schroeders sagt, dass der Bau auf dem Parkplatz vor der Bäckerei Stinges geplant sei, die Grünfläche daneben ist nicht betroffen.
Frau Nelsbach weist auf die angespannte Verkehrssituation gerade am Wochenende auf dem Edekaparkplatz hin und erkundigt sich nach entsprechenden Ausweichmöglichkeiten.
Herr Schroeders stimmt Frau Nelsbach zu und sagt, dass zur Lösung dieses Problems ein Fachjurist eingeschaltet wurde.
Herr Fabry ergänzt, dass das bisherige Verfahren fehlerfrei verlaufen ist. Die Veränderungssperre sei nun erforderlich ansonsten müsse er eine Baugenehmigung erteilen. Die rechtzeitige Einschaltung eines Fachanwaltes sei richtig gewesen.
Frau Zimmermann fragt nach, ob die Stadt Wegberg auf Grund der Situation regresspflichtig werden kann.
Herr Pillich erklärt, dass zur rechtlichen Prüfung und Absicherung der Fachanwalt Dr. Kapellmann & Partner beauftragt wurde.
Herr Böhm erkundigt sich, ob er es richtig verstanden habe, dass die Stadt durch eine Veränderungssperre keine Rechte begründe. Herr Pillich bejaht dies.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Wegberg beschließt folgende Satzung:
Satzung der Stadt Wegberg über die Veränderungssperre Am Bahnhof
vom ..
Der Rat der Stadt Wegberg hat aufgrund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S.666/SGV. NRW. 2023), in der derzeit gültigen Fassung, in Verbindung mit den §§ 14,16 und 17 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.08.2004 (BGBl. I S. 2414), in der derzeit gültigen Fassung
am .
folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Am 23.09. 2008 ist vom Rat der Stadt Wegberg die Aufstellung des Bebauungsplanes I-42, Wegberg Am Bahnhof beschlossen worden. Zur Sicherung der Planung in diesem Bereich wird eine Veränderungssperre erlassen.
§ 2
Der räumliche Geltungsbereich liegt in der Gemarkung Wegberg, wird im Norden durch die Bahntrasse begrenzt und liegt beidseits der Straße Am Bahnhof. Dieser Bereich ist im beigefügten Kartenausschnitt eindeutig festgesetzt.
§ 3
(1) Im Geltungsbereich der Veränderungssperre dürfen Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht durchgeführt oder bauliche Anlagen nicht beseitigt werden. Erhebliche oder wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderung nicht genehmigungs-, zustimmungs- oder anzeigepflichtig sind, dürfen nicht vorgenommen werden.
(2) Von der Veränderungssperre kann die Baugenehmigungsbehörde im Einvernehmen mit der Gemeinde eine Ausnahme zulassen, wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen.
§ 4
(1) Die Veränderungssperre tritt am Tage ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Die Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich ein Bebauungsplan in Kraft tritt, spätestens jedoch am 25.05.2013.
(3) Die Satzung mit einem Kartenausschnitt, in dem der von der Veränderungssperre betroffene Bereich kenntlich gemacht ist, liegt während der Öffnungszeiten (Montag bis Freitag vormittags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und Dienstag nachmittags von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr) im Fachbereich Planen Bauen Wohnen, Rathausplatz 25, 5. Ebene, zu jedermanns Einsicht aus.
Wegberg, den ..
(Pillich)
Bürgermeister
