26.03.2012 - 3 Verpflichtung und Einführung der/s zweiten stel...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Mo., 26.03.2012
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 20:00
- Anlass:
- Sondersitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Pillich erläutert kurz das Verfahren hinsichtlich der Verpflichtung.
Anschließend führt Herr Pillich den zweiten stellvertretenden Bürgermeister Herrn Sven Müller-Holtkamp gemäß § 67 Absatz 3 der Gemeindeordnung in sein Amt ein und verpflichtet ihn in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben.
Die Verpflichtung vollzieht sich in der Weise, dass der Bürgermeister die folgende Verpflichtungsformel vorträgt und der zweite stellvertretende Bürgermeister durch Nachsprechen sein Einverständnis mit dieser Formel bekundet:
Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben
nach bestem Wissen und Können wahrnehmen,
das Grundgesetz, die Verfassung des Landes
und die Gesetze beachten und meine Pflichten
zum Wohle der Stadt Wegberg erfüllen werde.
Danach unterzeichnen Herr Pillich und Herr Müller-Holtkamp die Verpflichtungserklärung.
Diese ist der Niederschrift als Anlage beigefügt.
Abschließend bedankt sich Herr Pillich bei Frau von den Driesch im Namen von Rat und Verwaltung für die langjährige Zusammenarbeit und überreicht ihr einen Blumenstrauß.
