03.07.2012 - 8.4 Errichtung einer Wohnanlage für Senioren im Ber...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.4
- Zusätze:
- StUV vom 05.06.2012 - TOP 2.3
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 03.07.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:45
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Nelsbach weist darauf hin, dass die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist und eine gemeinsame Lösung mit den Anwohnern gesucht werden sollte.
Weiter erkundigt sie sich, wer die rechtlichen Belange prüft, was diese Prüfung kostet und wie lange das Verfahren dauert.
Herr Fabry erklärt, dass ein anwaltliches Schreiben vorliegt und er keine Aussagen dazu treffen kann, wie lange das Verfahren dauert und was das Verfahren kostet.
Frau Nelsbach entgegnet, dass ein Gespräch mit den Anwohnern im Vorfeld sinnvoll gewesen wäre.
Beschluss:
1. Der Rat stimmt auf Empfehlung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr im Rahmen des Antrages auf Vorbescheid vom 24.02.2012 (ergänzt mit Schreiben vom 18.05.2012) zur Errichtung einer Wohnanlage für Senioren mit 60 Wohneinheiten einer Befreiung auf einen Stellplatz pro Wohneinheit zu.
2. Der Rat beschließt auf Empfehlung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr, den Bürgerantrag gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW vom 02.05.2012 auf Einhaltung des Bebauungsplanes I-14, Wegberg Gewerbegebiet / 5. Änderung nicht zu folgen. Die Würdigung nachbarlicher Interessen nach § 31 BauGB erfolgt im Rahmen des Vorbescheidsverfahrens.
