06.09.2012 - 4.7 Antrag der Fraktion Freie Wähler / Unabhängige ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.7
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Do., 06.09.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- Sondersitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Nelsbach teilt mit, dass es für sie nicht nachvollziehbar ist, dass das Rechtsgutachten bei einer Kanzlei in Auftrag gegeben wurde, die spezialisiert auf dem Gebiet Bau- und Planungsrecht ist.
Sie fordert Herrn Pillich auf einen Schritt nach vorne zu machen und den Fehler zuzugeben. Niemand sei unfehlbar und das Gutachten habe ihm bescheinigt, dass er kein Haushaltsexperte sei.
Herr Pillich entgegnet, dass die Beauftragung sein gutes Recht sei und er dies immer wieder tun würde. Das in der Vergangenheit Fehler passiert seien ist unstreitbar, aber nun sollte man gemeinsam nach vorne schauen.
Herr Wolters kann dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zustimmen.
In seiner Argumentation geht Herr Wolters erneut auf die Geschehnisse ab dem 30.04.2012 ein. Seiner Meinung nach hätte der Bürgermeister so lange bei Herrn Esser nachfragen müssen, bis eine Klärung herbeigeführt worden wäre.
Er hätte es als Pflicht des Bürgermeisters gesehen, die rechtswidrige Haushaltssatzung gemäß § 54 GO NW zu beanstanden. Herr Wolters zitiert aus dem Gutachten von Herrn Prof. Dr. Oehmen:
„Mit ihrem Schreiben vom 29.05.2012 empfiehlt Frau Kaiser, den Ratsbeschluss vom 24.05.2012 betreffend die Haushaltssatzung der Stadt Wegberg für das Haushaltsjahr 2012 zu beanstanden und den Haushalt mit korrigierten Zahlen neu zur Beratung vorzulegen.
Sie verweist auf zwei Themenkomplexe. Zum einen hält Frau Kaiser es nicht für zulässig, dass der Haupt- und Finanzausschuss am 10.05.2012 beschlossen hat, die Ansätze bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen sowie bei den sonstigen ordentlichen Leistungen um pauschal 10% zu kürzen, was der Rat übernommen hat. Hinsichtlich der Einzelheiten der Beanstandung kann ich auf das Schreiben vom 29.05.2012 verweisen.
Des Weiteren weist Frau Kaiser auf einen Buchungsfehler hin, der daraus resultiert, dass im Teilergebnisplan Produkt 11 03 01 „Abwasserbeseitigung“ die Ertragsposition Benutzungsgebühren um 1.142.463,00€ zu hoch und damit falsch angesetzt ist, was dazu führt, dass der Haushalt insoweit nicht ausgeglichen ist.“
Nach Meinung der SPD-Fraktion hätte die Verwaltung besser auf die Hinweise der SPD-Fraktion gehört, da dies eine Menge Geld gespart hätte.
Herr Wolters sieht in dem Verhalten von Herrn Pillich eine grobe Pflichtverletzung und seiner Meinung nach sollte Herr Pillich sich fragen, ob er der richtige Mann an der Verwaltungsspitze sei. Die SPD-Fraktion verneint dies.
Herr Pillich entgegnet, dass er davon ausgehe, dass Herr Wolters das Gutachten bis zum Ende gelesen habe. Herr Prof. Dr. Oehmen bestätigt in seinem Gutachten, dass es richtig war, dass der Bürgermeister die Überprüfung der Bedenken von Frau Kaiser abgewartet hat. Herr Pillich erklärt erneut, dass er Herrn Esser nach dessen Rückkehr am 02.05.2012 persönlich befragt habe. Herr Esser habe darauf hin erklärt, dass der Ansatz großzügig kalkuliert sei aber haushaltsrechtlich und gebührenrechtlich völlig in Ordnung ist, auch wenn die Darstellung kompliziert erscheinen mag.
Herr Wolters argumentiert, dass sich das Gutachten explizit auf den Zeitpunkt 24.05.2012 und auf die Nichtabsetzung der Sitzung bezieht. Die Ausführungen der SPD beziehen sich auf die Zeit nach dem 24.05.2012 als die Rechtswidrigkeit des Haushaltsentwurfs dem Bürgermeister bekannt war.
Herr Pillich erklärt, dass Herr Wolters zwei Dinge miteinander vermischen würde. Es ist nicht nur das Recht des Bürgermeisters, sondern auch dessen Pflicht Beschlüsse des Rates gemäß § 54 Abs. 2 GO NW zu beanstanden. Eine Beanstandung war aber vorliegend nicht erforderlich, da der Beschluss vom 24.05.2012 durch die Rückholung des Haushalts nicht umgesetzt wurde. Insoweit stellt sich die Frage einer möglichen Beanstandung verfahrensgegenständlich nicht in der von Herrn Wolters beschriebenen Form.
Herr Wolters sieht die Beanstandung des Ratsbeschlusses nicht als Recht des Bürgermeisters sondern als Pflicht.
Herr Groß ist der Meinung, dass der Bürgermeister politisch und menschlich versagt habe. Er habe Herrn Prof. Dr. Oehmen falsch informiert, da das Gutachten von einer erstmaligen Kenntnis am 24.05.2012 ausgehe, Herr Pillich tatsächlich aber schon am 30.04.2012 erstmalig Kenntnis erlangt habe. Herr Groß sieht in der Beauftragung und der seiner Meinung nach unkorrekten Information des Rechtsanwalts eine Veruntreuung von Steuergeldern.
Herr Pillich bestreitet jede Silbe der Vorwürfe und erklärt, dass der Erkenntnisstand nach dem 24.05.2012 die Beauftragung des Rechtsgutachtens ausgelöst hat.
Herr Groß fragt nach, ob Herr Prof. Dr. Oehmen über den Verlauf des 30.04.2012 informiert war.
Herr Pillich erläutert nochmals den Verlauf des 30.04.2012.
Herr Groß entgegnet, dass er nicht verstehe, aus welchem Grund tausende Euros an Steuergeldern durch den Bürgermeister verschwendet wurde.
Herr Pillich bittet darum, ins Protokoll aufzunehmen, dass er diese unsachlichen Anschuldigungen ausdrücklich zurückweist.
Herr Groß bittet darum, ins Protokoll aufzunehmen, dass er sich rechtliche Schritte gegen den Bürgermeister wegen Veruntreuung von Steuergeldern vorbehält.
