06.11.2012 - 3.3 Aufhebung der Veränderungssperre "Am Bahnhof" u...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Datum:
- Di., 06.11.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Empfehlungsvorlage
- Federführend:
- Planen, Bauen, Wohnen
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Der sachkundige Bürger Elmar Becker verweist auf den allen Fraktionen vorliegenden Änderungsantrag seiner Fraktion zu diesem Tagesordnungspunkt und trägt diesen wie folgt kurz vor:
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Investor für einen neuen Getränkemarkt neue Gespräche zu führen, mit dem Ziel, als Bauplatz einen Teil der bisherigen anliegenden Grünfläche zu nutzen.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, planungsrechtlich die Voraussetzungen zu schaffen, dass die Grünfläche in Mischgebiet umgewandelt wird.
Angrenzend schlagen wir inklusionsgerechte Bungalowbebauung vor, ähnlich dem Objekt auf der Birkenallee.
Ratsherr Bennewirtz merkt an, dass man über dieses Thema bereits im Rahmen der Aufhebung des Einzelhandelskonzeptes diskutiert habe. Seine Fraktion halte den Standort für sinnvoll, man könne jedoch die Bedenken der UWG hinsichtlich der evtl. daraus resultierenden Parkplatzproblematik nachvollziehen. Wenn es planungsrechtlich umsetzbar sei, wäre es für seine Fraktion kein Problem den Bereich des Grünstreifens zu nutzen.
Herr Fabry erläutert, dass der heute als Parkfläche genutzte Bereich im Bebauungsplan als überbaubare Fläche ausgewiesen sei. Er ergänzt, dass auch nach einer evtl. Bebauung dieser Fläche die verbleibenden Parkflächen rein rechnerisch noch ausreichend seien.
Ratsherr Böhm fragt nach warum durch die Veränderungssperre zunächst die Entscheidung über die Bauabsicht des Investors hinausgezögert werden sollte und nun ein völlig anders lautender Beschlussvorschlag von der Verwaltung vorgelegt worden sei.
Herr Fabry erläutert, dass für den Fall, dass der Rat der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung hinsichtlich der Aufhebung des Einzelhandelskonzeptes folge, die Grundlage für den Erlass der Veränderungssperre wegfallen werde.
Seiner Ansicht nach sei es daher sinnvoll dort einen Getränkemarkt zu errichten, wo eingekauft werde. Es sei nicht Aufgabe der Verwaltung Konkurrenzschutz zu betreiben.
Der sachkundige Bürger Becker bezeichnet die Berechnung der erforderlichen Parkplatzplätze als unrealistisch.
Der Techn. Beigeordnete Fabry stimmt dieser Ansicht zu, verweist jedoch darauf, dass auch nach einer erfolgten Bebauung die Anzahl der verbleibenden Parkplätze rechtlich noch als ausreichend anzusehen sei.
Ratsherr Ellerkamp teilt mit, dass seine Fraktion aufgrund der heutigen Diskussion die Beschlussempfehlung des Fachausschusses, das Einzelhandelskonzept aufzuheben, in Frage stelle. Es sei besser, wenn der Rat dieses weiter modifiziere.
Ratsherr Böhm äußert sein Missfallen zu dem Vorschlag die Grünfläche als Parkfläche zur Verfügung zu stellen. Der Investor solle sich mit dem Problem auseinander setzen. Wenn der Bebauungsplan eine Bebauung an dieser Stelle zulasse, solle diesem stattgegeben werden. Er äußert seine Verwunderung über das bisherige Verfahren.
Ratsherr Ellerkamp spricht sich im Namen seiner Fraktion für die Beibehaltung des Einzelhandelskonzeptes und somit auch für die Beibehaltung der Veränderungssperre aus. Die SPD-Fraktion werde dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht folgen.
Ratsfrau Lindt gibt zu bedenken, dass ein solches Gebäude, wenn es genehmigt und gebaut ist, vom Eigentümer auch anders genutzt werden könnte.
Beschluss:
Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr schließt sich der Stellungnahme der Verwaltung sowie der gutachterlichen Beurteilung an und schlägt dem Rat der Stadt Wegberg vor, die am 06.03.2012 beschlossene Veränderungssperre aufzuheben und die Zustimmung zum Neubau des Getränkemarktes zu erteilen.
