25.06.2013 - 1.4 Ausbau der Rather Straße im Ortsteil Rath-Anhov...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Wortprotokoll

 

Ratsherr Bennewirtz regt die Organisation einer Bürgerversammlung zu diesem Thema an, da dieses aufgrund der Anzahl der anwesenden Zuhörer offensichtlich von großem Interesse bei den betroffenen Anwohnern sei und diesen im Rahmen der Ausschusssitzung kein Rederecht zustehe.

Der  Techn. Beigeordnete Herr Fabry erläutert, dass heute eine Präsentation der Planung erfolgen werde und im weiteren Verlauf der Maßnahme dann auch eine entsprechende Information der Anwohner mittels einer Bürgerversammlung erfolgen werde.

 

Es folgt die Erläuterung der Maßnahme durch Herrn Dipl. Ing. Sintke vom Ingenieurbüro JS & Partner aus Mönchengladbach mittels einer Präsentation am Beamer.

 

Im Anschluss an die Präsentation werden noch verschiedene Fragen aus den Reihen der Ausschussmitglieder an Herrn Sintke gerichtet, die dieser abschließend beantwortet.

 

Die Präsentation ist der Niederschrift beigefügt.

 

Der Ausschussvorsitzende Gellissen bedankt sich bei Herrn Sintke für den umfangreichen Vortrag und fragt nach, ob aufgrund der Verbreiterung der Bürgersteige auf 1,50 m und der hiermit verbundenen Verengung der Fahrbahn, ein Nebeneinander der Kraftfahrzeuge noch möglich sei.

Herr Sintke erläutert, dass die geplante Maßnahme nur dadurch förderfähig werde, weil  eine durchgängige Gehwegbreite von rund 1,50 m erreicht werde. Weitere Voraussetzung für die Förderung sei u.a. die Anpassung des Einmündungsbereichs zum Kreisverkehr an der B57.

Die Gehwegverbreiterung führe zwar zu einer generellen Fahrbahnverengung, jedoch lediglich auf Höhe des Rheinweges habe der Begegnungsverkehr nur eine Gesamtbreite von 5,50 m zur Verfügung. Dies sei für PKW´s unproblematisch, bei LKW-Verkehr sei jeweils eine Verständigung unter den Fahrern erforderlich.

 

Ratsherr Ellerkamp erkundigt sich hinsichtlich der voraussichtlich auf die Anlieger entfallenden Anliegerkosten für diese Maßnahme.

Der Techn. Beigeordnete Fabry erläutert hierzu ausführlich, dass die Stadt zur anteiligen Umlegung der Kosten auf die Anlieger gesetzlich verpflichtet sei. Es bestehe zurzeit die Aussicht auf eine 65%ige Förderung der Maßnahme durch das Land NRW bzw. den Bund. Von den verbleibenden Kosten seien 50% auf die Anlieger umzulegen, dies seien nach aktuellem Stand ca. 180.000 €. Basis für die Verteilung seien die Grundstücke an beiden Seiten der Straße bis zu einer Tiefe von 40 m, soweit keine tiefer gehende Bebauung vorliege. Bei allen bisher erfolgten Straßenbaumaßnahmen sei nach diesem Schema verfahren worden.

 

Der Ausschussvorsitzende Gellissen regt an, bis zum Termin der Bürgerversammlung eine grobe Berechnung der auf die Bürger entfallenden Beiträge vorzunehmen.

Dies wird vom Techn. Beigeordneten Fabry zugesichert.

 

Der sachkundige Bürger Nelsbach weist darauf hin, dass die aktuelle Berechnung auf einer Kostenschätzung aus dem Jahr 2008 basiert. Er erkundigt sich mit welchen Mehrkosten aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Preissteigerung gerechnet werden müsse.

Herr Dipl. Ing. Sintke äußert, dass nach seiner Einschätzung mit Mehrkosten von jährlich ca. 2%, also bis heute in Höhe von ca. 10 – 12 %, gerechnet werden müsse. Entscheidend sei jedoch das Ergebnis der Ausschreibung. Die jeweils aktuelle Marktlage der Bauwirtschaft sei hier von großer Bedeutung.

 

Ratsherr Bennewirtz äußert, dass seine Fraktion aufgrund der Präsentation deutlichen Handlungsbedarf hinsichtlich des Ausbaus der Straße sehe. Ferner sei mit der Umsetzung auch eine Wertsteigerung der betroffenen Grundstücke verbunden. Seine Fraktion tendiere daher zur Durchführung dieser Maßnahme.

 

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Beschluss:

Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr nimmt Kenntnis.

 

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Anlagen