16.07.2013 - 6.2 Bebauungsplan V-6, Rickelrath - Camping- und Wo...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:                            einstimmig

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Beschluss:

1.     Auf Empfehlung des Ausschusses für Städtebau, Umwelt und Verkehr beschließt der Rat der Stadt Wegberg,– unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Anlage 1 -, dass den vorgebrachten Anregungen entsprochen wird.

 

2.     Der Rat beschließt, den Satzungsbeschluss  zum Bebauungsplan V-6, Rickelrath – Camping- und Wochenendplatz „Heidehaus“ zu fassen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplans V-6, Rickelrath – Camping- und Wochenendplatz „Heidehaus“ liegt in der Gemarkung Wegberg, im Norden des Ortsteils Rickelrath, westlich angrenzend an die Dülkener Straße. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist im Bebauungsplan zeichnerisch eindeutig festgesetzt.

 

Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung übernommen.

 

Mit Inkrafttreten dieses Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan V-6, Rickelrath – Camping- und Wochenendplatz „Heidehaus“ rechtskräftig.

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.