17.09.2013 - 2.1 Vereinsförderung 2013 hier: Auszahlung der Zusc...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Stock erklärt sich für befangen und nimmt an der Beratung und Abstimmung nicht teil. Frau von den Driesch erklärt sich hinsichtlich der ersten beiden Beratungspunkte (Förder- und Zuschusssummen) für befangen und nimmt an der Beratung und Abstimmung zu diesen beiden Punkten nicht teil.

 

Frau Karneth unterrichtet den Ausschuss darüber, dass die versprochene zweite Informationsveranstaltung für die Vereine am Mittwoch, den 09.10.2013, um 19.00 Uhr stattfinden wird. Die schriftliche Einladung aller Vereine werde in den nächsten Tagen erfolgen.

Außerdem weist sie hinsichtlich der Befangenheitsfrage darauf hin, dass diejenigen, die in einem der Vereine, die Anträge auf Förderung gestellt haben, im geschäftsführenden Vorstand tätig sind, an der Beratung und Beschlussfassung nicht teilnehmen dürfen.

Da die Vorlage zwei rechtlich voneinander trennbare Blöcke umfasse, schlägt sie vor, zunächst über die Punkte 1 und 2 (Förder- und Zuschusssummen) und danach erst über den Punkt 3 (Energiekostenbeitrag) zu beraten und abzustimmen. Dieser Vorschlag wird vom Ausschuss einstimmig aufgegriffen.

 

Beratung Fördersumme 2013 und Auszahlung der einzelnen Förderbeträge

 

Zunächst berichtet Frau Karneth von den Anträgen der DLRG, die per Mail an den Bürgermeister, die Verwaltung und die Ausschussvorsitzende versandt worden sind. Die DLRG bittet in diesen darum, die Förderbedingung „mindestens 75 % der Mitglieder mit Hauptwohnsitz in Wegberg“ in den Richtlinien nochmals zu überdenken.

Herr Gellissen erklärt hierzu, dass alle Fraktionsvorsitzenden den Antrag der DLRG ebenfalls erhalten haben. Die CDU-Fraktion sei für die Beibehaltung der beschlossenen Richtlinien. Man müsse nach einem Jahr vielleicht an der einen oder anderen Stellschraube nachjustieren, schlage aber vor, erst einmal so zu starten. Vertreter anderer im Ausschuss vertretenen Fraktionen äußern sich ähnlich.

 

Beratung Erhebung eines Energiekostenbeitrags

 

Herr Gellissen erklärt, dass seiner Fraktion bewusst war, dass es im Jahr 2014 zu teilweise massiven Veränderungen kommen würde. Es bestehe aber ja für die Vereine die Möglichkeit, diese höheren Kosten über Beitragsanpassungen aufzufangen; außerdem sollten die Vereine ja auch veranlasst werden, ihre Hallennutzungszeiten zu überdenken.

Herr Gellissen bittet die Verwaltung darum, in der Informationsveranstaltung die Beitragsberechnungen detailliert und beispielhaft zu erläutern.

Außerdem beantragt er, den letzten Satz des Beschlussvorschlages zu streichen, da für 2015 ein eigener Beschluss über die Höhe der Zahlungen gefasst werden sollte.

 

Frau von den Driesch äußert sich ähnlich wie ihr Vorredner. Auch ihre Fraktion empfinde das Ausmaß der Veränderung als gravierend, habe diese Veränderungen aber erwartet. Mit der Regelung für 2014 erkläre sie sich einverstanden, ansonsten müsse aber die Informationsveranstaltung abgewartet werden. Es dürfe auf keinen Fall sein, dass Vereine, und hier insbesondere die größeren, aufgrund der Beiträge in Existenznot gerieten. Auch ihre Fraktion sei für die Streichung des letzten Satzes im Beschlussvorschlag.

Herr Böhm schlägt hierzu vor, anstelle des zu streichenden letzten Satzes aufzunehmen, dass dem Rat empfohlen werde, zu beschließen, Ende 2014 aufgrund eines von der Verwaltung vorzulegenden „Erfahrungsberichtes 2014“ erneut zu beraten und zu beschließen, zu welchem Prozentsatz die in der neuen Gebührenordnung beschlossenen Beträge im Jahr 2015 erhoben werden sollen.

Mit diesen Änderungen zum Beschlussvorschlag 3 wird über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abgestimmt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

BV 1:  Zustimmung: 18   Ablehnung: 0              Enthaltung: 1

BV 2:  Zustimmung: 18   Ablehnung: 0              Enthaltung: 1

BV 3:  Zustimmung: 18   Ablehnung: 0              Enthaltung: 2

 

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Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport schlägt dem Rat vor,

 

  1. die Fördersumme 2013, die in die neue Vereinsförderung einfließen soll, auf 44.976,00 € festzustellen,

 

  1. die Auszahlung der Fördersumme 2013  in Höhe von 44.968,10 € wie in Anlage 2 dargestellt an die Vereine vorzunehmen,

 

  1. den Energiekostenbeitrag nach den belegten Hallenzeiten in 2014 in Höhe von 50% der in der Hallen-, Sportplatz- und Raumbenutzungsgebührenordnung ausgewiesenen Beträge zu erheben.

 

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