24.09.2013 - 2.3 Bebauungsplan IX-5, Merbeck - Nopperweg; - Bera...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Ratsherr Ellerkamp erkundigt sich hinsichtlich eingegangener Anregungen und Bedenken seitens der Bürgerschaft.

Herr Schroeders bestätigt, dass während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit von einigen Anliegern Anregungen und Bedenken hinsichtlich des Bebauungsplans eingereicht worden seien.

Diese Bürger seien, ohne dass hierzu eine rechtliche Verpflichtung bestehe, schriftlich auf die Auslegung der Planungsunterlagen hingewiesen worden. Es seien jedoch während des Auslegungszeitraumes keine Anregungen von Bürgern mehr eingegangen. Daher gehe die Verwaltung davon aus, dass Bedenken der Anlieger gegen den vorliegenden Entwurf des Bebauungsplanes nicht mehr bestehen.

 

Der sachkundige Bürger Nelsbach erkundigt sich hinsichtlich der Anzahl der geplanten öffentlichen Parkplätze auf dem Nopperweg.

Herr Schroeders erwidert, dass ihm die genaue Anzahl der öffentlichen Parkplätze nicht bekannt sei. Er verweist hier an die anwesende Planerin, Frau Jakubiec, vom Planungsbüro VDH. Frau Jakubiec erläutert, dass die Festsetzungen des Bebauungsplanes eine Mindestlänge der Einfahrten von 6,00 m ab der Straßenbegrenzungslinie vorsehen und somit je Grundstück zwei Abstellplätze für PKW´s vorgehalten würden. Die Anzahl der öffentlichen Parkplätze sei ihr nicht genau bekannt, da diese nicht auf dem Entwurf dargestellt seien und erst im Rahmen der Realisierung der baulichen Maßnahmen hergerichtet würden.

 

Der sachkundige Bürger Nelsbach äußert, dass seine Fraktion die Anzahl der öffentlichen Stellplätze in jedem Fall als nicht ausreichend ansehe. Ferner sei die Straßenbreite für eine Durchfahrt von landwirtschaftlichen Fahrzeugen zu gering.

Herr Schroeders erläutert, dass der Straßenausbau des Nopperweges analog zur Laurentiusstraße in Moorshoven geplant sei. Dort habe die Praxis gezeigt, dass die Anzahl der Stellplätze und die Breite der Straße ausreichend dimensioniert worden seien.

 

Der sachkundige Bürger Nelsbach fordert die Aufnahme seiner Bedenken in die Niederschrift.

 

Ratsherr Ellerkamp erkundigt sich, wie viele zusätzliche Wohneinheiten bei Realisierung des Bebauungsplans zu erwarten seien.

Herr Schroeders erläutert, dass der Bebauungsplanentwurf die Anzahl der Wohneinheiten je Gebäude auf max. zwei beschränke.

 

Nach weiterer Diskussion weist Bürgermeister Pillich daraufhin, dass das mögliche Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern nicht als Basis für Bebauungspläne heran gezogen werden könne. Die Straßenbreite sei für die Durchfahrt mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen ausreichend bemessen.

Es sei sehr zu begrüßen, dass sich ein Investor gefunden habe, der in Merbeck eine solche Maßnahme durchführen wolle. Diese Entwicklung sei richtig und solle unterstützt werden.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 18                            Ablehnung: 0                                          Enthaltung: 2

 

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Beschluss:

  1. Der Ausschuss für Städtebau, Umwelt und Verkehr empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, er möge – unter Berücksichtigung der Ausführungen unter den Anlagen 1 bis 3 - beschließen, dass den vorgebrachten Anregungen entsprochen wird und die hierin genannten Ergänzungen in den Bebauungsplanentwurf und seine Anlagen übernommen werden.

 

  1. Für den Fall, dass der Rat der Stadt im Sinne des Beschlusses Nr. 1 über die vorgebrachten Anregungen beschließt, wird dem Rat ferner empfohlen, unter Berücksichtigung der obigen Änderungen den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan IX-5, Merbeck – Nopperweg, zu fassen.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplans IX-5, Merbeck – Nopperweg liegt in der Gemarkung Merbeck, südwestlich des Nopperweges, im Osten angrenzend an die Arsbecker Straße.

 

Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung in der Fassung vom 29.08.2013 übernommen.

 

Mit Inkrafttreten dieses Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan IX-5, Merbeck – Nopperweg, rechtskräftig.

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.

 

 

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