15.10.2013 - 7.4 Bebauungsplan IX-5, Merbeck - Nopperweg; - Bera...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 35              Ablehnung: 0              Enthaltung: 1

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Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt Wegberg beschließt – unter Berücksichtigung der Ausführungen unter den Anlagen 1 bis 3 -, dass den vorgebrachten Anregungen entsprochen wird und die hierin genannten Ergänzungen in den Bebauungsplanentwurf und seine Anlagen übernommen werden.

 

  1. Der Rat der Stadt beschließt im Sinne des Beschlusses Nr. 1 über die vorgebrachten Anregungen, und fasst, unter Berücksichtigung der obigen Änderungen den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan IX-5, Merbeck – Nopperweg.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den Beschluss öffentlich bekanntzumachen.

 

Das Plangebiet des Bebauungsplans IX-5, Merbeck – Nopperweg liegt in der Gemarkung Merbeck, südwestlich des Nopperweges, im Osten angrenzend an die Arsbecker Straße.

 

Die zu diesem Bebauungsplan gehörende Entwurfsbegründung wird als Entscheidungsbegründung in der Fassung vom 29.08.2013 übernommen.

 

Mit Inkrafttreten dieses Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplan IX-5, Merbeck – Nopperweg, rechtskräftig.

 

Grundlage für diese Beschlüsse sind die §§ 1 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung (GO) für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 / SGV. NRW. 2023). Die vorgenannten Rechtsvorschriften gelten in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses gültigen Fassung.