15.10.2013 - 4.5 Antrag des Ratsherrn Georg Gellissen vom 24.09....
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.5
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 15.10.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Pillich verliest folgenden Sachstand zur Anfrage von Herrn Gellissen:
Beim Ortstermin, L367 Alte Landstraße, OD Klinkum, wurden am 09.10.2013 folgende Möglichkeiten besprochen. Vor einer Umsetzung bedarf es der Einschätzung und Stellungnahme der Kreispolizeibehörde sowie des Landesbetriebes Straßen NRW.
Ergänzung der vorhandenen Markierungen
An allen drei Haltestellen soll die beidseitig vorhandene weiße Markierung auf den
Bordsteinkanten dahingehend erweitert werden, dass auf dem angrenzenden Pflasterband zusätzlich weiße Dreiecke mit der Spitze zum Bushäuschen hin ausgerichtet angebracht werden. Somit wird eine optische Barriere hergestellt, die das direkte Herantreten an die weiße Linie bei Eintreffen von Bussen verhindern soll.
Haltestelle „Am Tömp“ (aus Wegberg kommend)
Gegenüber dem Einmündungsbereich „Am Tömp“ soll das VZ 136 „Kinder“ kombiniert mit dem VZ 274 „30“ ergänzt um das VZ 1001 „auf 70m angebracht werden. Gleiches Vorgehen ist gegenüber der Einmündung „Warmersweg“ für die Gegenrichtung vorgesehen.
Haltestelle ehem. Grundschule Klinkum
Bis auf Höhe der Metzgerei Kohlen sollen die vorhandenen VZ 136 „Kinder“, jetzt aber kombiniert mit VZ 274 „30“ näher an die Bushaltestelle versetzt werden. Parallel sollen die auf der Gegenseite angebrachten VZ in gleicher Kombination auch näher an die bestehende Bushaltestelle versetzt werden.
Haltestelle Ortsausgang Ri. Arsbeck
Nach unserer Auffassung können die vor und hinter der Bushaltestelle angebrachten VZ 114 „Schleudergefahr“ entfernt werden, da vor Jahren der Straßenverlauf durch Entfernung der Kurve entschärft wurde und Auftragen eines anderen Materials die Reifbildung und der damit unmittelbar verbundenen Straßenglätte nicht mehr vorkommt. Neu sollen hier die VZ 136 „Kinder“ kombiniert mit VZ 274 „30“ angebracht werden, die von der Position nach unserer Ansicht so verbleiben können.
Zur Beschilderung ist somit festzustellen, dass die vorhandenen VZ lediglich ergänzt bzw. der bestehende Beschilderungsbereich verkürzt wird, um eine Geschwindigkeitsreduzierung in unmittelbarer Nähe der besagten Bushaltestellen zu erzielen.
Eine Vielzahl von Fragen wurde somit schon beantwortet. Herr Gellissen erkundigt sich, wie nach dem Ortstermin der Sachstand zur angeregten Querungshilfe ist. Herr Pillich teilt mit, dass der Landesbetrieb Straßenbau NRW hierzu immer noch eine ablehnende Haltung hat, die Verwaltung wird sich damit jedoch nicht zufrieden geben und weiterhin versuchen eine Querungshilfe durchzusetzen.
