15.10.2013 - 4.13 Antrag der CDU-Fraktion vom 05.10.2013 betreffe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.13
- Ausschuss:
- Rat der Stadt Wegberg
- Datum:
- Di., 15.10.2013
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- planmäßige Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Finanzwirtschaft
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Feger erklärt für die SPD-Fraktion, dass der Antrag der CDU-Fraktion vom 05.10.2013 unnötig ist, da dem Bürgermeister gemäß § 24 GemHVO NRW die Entscheidung obliegt, haushaltsrechtliche Sperren festzusetzen. Ein zusätzlicher Antrag durch die CDU-Fraktion dient in ihren Augen lediglich dem Populismus.
Herr Gellissen erwidert, dass die CDU-Fraktion mit diesem Antrag ihr Verantwortungsbewusstsein an dem Wohlergehen der Stadt Wegberg ausdrückt. Nach der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.10.2013 auf die finanziell angespannte Situation der Stadt Wegberg jetzt nicht entsprechend zu reagieren ist unverantwortlich.
Herr Wolters entgegnet für die SPD-Fraktion, dass der Bürgermeister in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 01.10.2013 bereits bekannt gegeben hatte, für das Haushaltsjahr 2013 haushaltsrechtliche Sperren gemäß § 24 Abs. 1 GemHVO NRW festzusetzen. Daher ist der Antrag der CDU-Fraktion auf Festsetzung von haushaltsrechtlichen Sperren durch den Bürgermeister überflüssig, dies wird sonst bei Anträgen anderer Fraktionen durch die CDU-Fraktion oft moniert.
Herr Gellissen antwortet darauf, dass die CDU-Fraktion die Antragstellung als erforderlich betrachtet, um der Festsetzung der haushaltsrechtlichen Sperren die nötige politische Gewichtung zu verleihen.
