Mitteilungsvorlage - VO/26/032
Grunddaten
- Betreff:
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Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen vom 17.12.2025: Nachhaltig wirtschaften - kommunale Aufträge nach klaren Qualitätskriterien vergeben
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Zentrale Verwaltungssteuerung
- Finale Freigabe:
- gez. i.V. Karneth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Kenntnisnahme
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28.04.2026
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Sachverhalt
Mit dem vorliegenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 17. Dezember 2025 wird das Ziel verfolgt, die Vergabepraxis der Kommune künftig noch stärker an ökologischen und ökonomischen Nachhaltigkeitsaspekten auszurichten. Dieses Anliegen greift zentrale Entwicklungen im Vergabewesen auf und ist vor dem Hintergrund der seit dem 1.Januar 2026 geltenden neuen Rechtslage ausdrücklich zu begrüßen.
Mit der Einführung des § 75a der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) hat sich das kommunale Vergaberecht grundlegend verändert. Die bisherigen detaillierten Verfahrensvorgaben unterhalb der EU-Schwellenwerte sind entfallen und wurden durch einen flexiblen, an allgemeinen Grundsätzen orientierten Rechtsrahmen ersetzt. Dies eröffnet den Kommunen die Möglichkeit, ihre Beschaffung eigenverantwortlich strategisch auszurichten und stärker qualitative sowie nachhaltige Aspekte zu berücksichtigen.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Stadt Wegberg, eine eigene Vergabesatzung zu erlassen. Ziel dieser Satzung ist es, klare und rechtssichere Rahmenbedingungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge zu schaffen und den Mitarbeitenden eine verlässliche Handlungshilfe für die praktische Umsetzung zu geben. Gleichzeitig bietet die Satzung die Möglichkeit, die im Antrag formulierten Zielsetzungen verbindlich zu verankern. Mit Verweis auf die Vorlage VO/26/033 wurden im Satzungsentwurf unter § 10 Absatz 3 und 4 die genannten Aspekte aufgenommen.
Die Verankerung dieser Kriterien in der Vergabesatzung ermöglicht es, die kommunale Beschaffung strategisch an Nachhaltigkeitszielen auszurichten und gleichzeitig langfristige wirtschaftliche Vorteile zu erzielen. Damit wird nicht nur ein Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz geleistet, sondern auch die Effizienz des Mitteleinsatzes verbessert.
Hinsichtlich der Einbeziehung von Eigenbetrieben und kommunalen Unternehmen ist festzuhalten, dass diese rechtlich nicht ohne Weiteres in vollem Umfang durch eine kommunale Vergabesatzung gebunden werden können. Eigenbetriebe sind zwar organisatorisch Teil der Kommune, verfügen jedoch regelmäßig über eigene Regelwerke, sodass eine entsprechende Anwendung über interne Vorgaben oder gesonderte Beschlüsse sichergestellt werden müsste. Kommunale Unternehmen in privatrechtlicher Rechtsform unterliegen grundsätzlich einer eigenständigen Unternehmensführung, sodass eine unmittelbare Verpflichtung durch Satzungsrecht regelmäßig nicht möglich ist. Hier bestehen jedoch Steuerungsmöglichkeiten über Gesellschafterbeschlüsse, Beteiligungsrichtlinien oder entsprechende Vorgaben in Gesellschaftsverträgen.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung die Zielsetzungen des Antrags im Rahmen der geplanten Vergabesatzung aufgegriffen (siehe Vorlage VO/26/033). Parallel ist der Antrag zur Prüfung, inwieweit eine entsprechende Anwendung auch für kommunale Unternehmen sichergestellt werden kann, der SEWG zur Verfügung gestellt worden.
Anlagen
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(wie Dokument)
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181,6 kB
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