Entscheidungsvorlage - VO/26/029

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Verwaltung empfiehlt die Mitgliedschaft im Zukunftsnetz Mobilität NRW.

Mit Ratsbeschluss vom 16.12.2025 wurde die Verwaltung beauftragt, für die Stadt Wegberg ein integriertes Mobilitätskonzept zu erstellen. Ziel dieses Konzeptes ist es, eine strategische Grundlage für die zukünftige Mobilitätsentwicklung der Stadt zu schaffen und damit einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung zu leisten.

Ein integriertes Mobilitätskonzept verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, der sämtliche Verkehrsträger – insbesondere Fuß- und Radverkehr, den Öffentlichen Personennahverkehr sowie neue Mobilitätsformen – miteinander verknüpft. Es bildet einen Handlungsrahmen, um:

  • die Mobilitätsbedürfnisse aller Bevölkerungsgruppen zu berücksichtigen,
  • bestehende Verkehrssysteme zu optimieren,
  • neue Technologien und Mobilitätsangebote einzubinden,
  • die Mobilitätswende in Wegberg aktiv voranzutreiben.

Die im Konzept definierten Maßnahmen sollen in den kommenden Jahren schrittweise umgesetzt werden, um das darin formulierte langfristige Zielbild zu erreichen.

Das Zukunftsnetzwerk Mobilität NRW unterstützt Kommunen in allen Phasen der nachhaltigen Mobilitätsentwicklung. Es begleitet Kommunen auf fachlicher Ebene und vernetzt Akteure der Mobilitätsentwicklung. Es bietet dabei insbesondere Unterstützung  in den Bereichen:

  • Vernetzung: regionaler Informations- und Erfahrungsaustausch, Austausch zwischen Kommunen und Landesebene, themenspezifische Fachgruppen sowie Verknüpfung mit Akteuren des Mobilitätsverbundes.
  • Beratung: Unterstützung beim Aufbau und der Umsetzung des Kommunalen Mobilitätsmanagements, Workshops und Informationsangebote, Hinweise zu Fördermöglichkeiten sowie Begleitung aktueller Projekte.
  • Qualifizierung: Wissenstransfer aus Forschung und Praxis, themenspezifische Fortbildungen, Fachtagungen sowie der Lehrgang „Kommunales Mobilitätsmanagement“.
  • Umsetzung: Organisation gemeinsamer Aktionen, Bereitstellung von Handreichungen, Materialien und praxisorientierten Hilfsmitteln.

Die Mitgliedschaft im Zukunftsnetz Mobilität NRW ist kostenfrei, aber an bestimmte organisatorische Voraussetzungen geknüpft. Dazu gehören insbesondere:

  • die Benennung einer verantwortlichen Ansprechperson für die Koordinierungsstelle Rheinland,
  • die aktive Beteiligung am Informations- und Erfahrungsaustausch mit anderen Kommunen,
  • der Aufbau eines Kommunalen Mobilitätsmanagements, u. a. durch verwaltungsinterne Workshops unter Beteiligung relevanter Fachbereiche,
  • die Einrichtung eines fachbereichsübergreifenden Arbeitskreises bzw. die Integration des Themas „Nachhaltige Mobilitätsentwicklung“ in bestehende Gremien,
  • die Umsetzung zielgruppen- und standortspezifischer Maßnahmen des Mobilitätsmanagements und der vernetzten Mobilität.
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Finanz. Auswirkung

Diese Anforderungen verursachen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Stadt Wegberg. Auch organisatorisch entstehen keine wesentlichen Mehrbedarfe, da die erforderlichen Strukturen und Zuständigkeiten im Rahmen der Erstellung und späteren Umsetzung des Mobilitätskonzeptes ohnehin aufgebaut werden müssen, bzw. teilweise bereits bestehen.

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Klima-Check

Ist die Vorlage klimarelevant?

Ja           X

Nein

Treibhausgas-Ausstoß in CO2e

Erhebliche Reduktion

 

Geringfügige Reduktion

 

 

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche Erhöhung

Nicht ermittelbar

      X

 

Bemerkung

 

 

Da zum jetzigen Zeitpunkt keine Aussagen über die Auswirkungen des Beitritts zum Zukunftsnetzwerk Mobilität NRW auf den MIV in Wegberg möglich sind, lassen sich keine konkreten Aussagen zur CO2 Ersparnis durch den Beitritt zum Netzwerk tätigen.

 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss beschließt, die Verwaltung zu beauftragen dem Zukunftsnetz Mobilität NRW beizutreten.

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