Entscheidungsvorlage - VO/26/021

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In ihrem Antrag vom 26.01.2026 beantragen die Ratsfraktionen CDU, Freie Wähler Wegberg und AKTIV für Wegberg unter 3., dass die Zuständigkeitsordnung so angepasst werden soll, „dass zukünftig alle Fragen zum Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Wegberg im Ausschuss für Ordnung, Feuerwehr und Verkehr (OFV) beraten werden“.

 

Es wird auf die Vorlage VO/0030/26 verwiesen.

 

Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Wegberg in seiner Sitzung am 24.03.2026 die „Wegberger Leitlinie“ zur Anwendung des Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Bauturbos) beschlossen.

 

Der Rat der Stadt Wegberg überträgt hiermit die Zuständigkeit zur Entscheidung über die Zustimmung der Gemeinde, entsprechend der in der „Wegberger Leitlinie“ beschriebenen Grenzen auf den Ausschuss für Bauen, Klima, Umwelt, Stadtentwicklung, Mobilität & energetische Infrastruktur.

 

In der neuen Vergabesatzung wurden die Wertgrenzen auf 100.000 € festgelegt. Hieraus ergibt sich demzufolge eine Anpassung der Zuständigkeitsordnung.

 

Die Zuständigkeitsordnung wird dahingehend an den entsprechenden Stellen geändert.

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Finanz. Auswirkung

keine

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Klima-Check

Ist die Vorlage klimarelevant?

Ja

Nein

Treibhausgas-Ausstoß in CO2e

Erhebliche Reduktion

 

Geringfügige Reduktion

 

 

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche Erhöhung

Nicht ermittelbar

Bemerkung

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die anhängende Erste Änderungsordnung zur Zuständigkeitsordnung der Stadt Wegberg (Anlage 1) wird beschlossen.

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Anlagen

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