Entscheidungsvorlage - VO/26/042
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuwendungen für die Geschäftsführung der Fraktionen
hier: Unterhaltung einer Geschäftsstelle der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Büro des Bürgermeisters
- Finale Freigabe:
- gez. i.V. Karneth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss (HA)
|
Vorberatung
|
|
|
|
28.04.2026
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Wegberg
|
Entscheidung
|
|
|
|
05.05.2026
|
Sachverhalt
Gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Wegberg beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eine Anpassung der Mietkosten. Gemäß § 56 Absatz 3 Satz 1 GO NRW gewährt die Gemeinde den Fraktionen aus Haushaltsmitteln Zuwendungen zu den sächlichen und personellen Aufwendungen für die Geschäftsführung. Bisher beträgt die Miete der Fraktionsgeschäftsstelle 430,00 € monatlich. Ab dem 01.06.2026 wechselt die Fraktion in eine neue Geschäftsstelle. Die monatliche Miete beträgt hier 730,00 €. Die Räumlichkeiten werden neben der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auch von der Ortsgruppe genutzt, diese wird sich mit monatlich 245,00 € an der Miete beteiligen. Die Fraktion beantragt daher einen anteiligen Mietkostenzuschuss in Höhe von 485,00 € monatlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
75,8 kB
|
