Mitteilungsvorlage - VO/26/067

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Maßnahme „Nachhaltige Grünflächenpflege“ ist Bestandteil des städtischen Nachhaltigkeitskonzepts und stellt eine Teilumsetzung der Maßnahme 1.1.1.4 „Ressourcenschonung“ dar, in der die Reduzierung der Mähintervalle ausdrücklich als Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit benannt wird. Das Nachhaltigkeitskonzept wurde durch den Rat in seiner Sitzung am 23.09.2025 beschlossen.

Im Zuge der Vorbereitungen wurden insgesamt 24 geeignete Rasenflächen im gesamten Stadtgebiet identifiziert, die zusammen eine Größe von rund 47.000 m² aufweisen. Bei der Auswahl wurde darauf geachtet, ausschließlich solche Bereiche zu berücksichtigen, die keiner unmittelbaren Nutzung unterliegen und sich aufgrund ihrer Lage für eine extensivere Pflege eignen. Gleichzeitig wurde geprüft, dass veränderte Mähintervalle keine negativen Auswirkungen auf angrenzende Infrastruktur oder die Verkehrssicherheit haben, beispielsweise durch Einschränkungen von Sichtbeziehungen oder Überwuchs auf Geh- und Verkehrsflächen. Ebenfalls berücksichtigt wurden ausreichende Abstände zu sensiblen Bereichen wie Spielplätzen oder Schulhöfen sowie das ökologische Entwicklungspotenzial der jeweiligen Flächen.

Die nachhaltigere Pflege bezieht sich bei dieser Maßnahme im Wesentlichen auf die Reduzierung der Mähintervalle. Weniger Mahdgänge im Jahr führen zu einer deutlichen Förderung der Biodiversität. Insekten finden mehr Nahrung und Rückzugsräume, Kleintiere profitieren von höherer Vegetation als Schutz- und Lebensraum, Pflanzen können sich besser entwickeln und zur Artenvielfalt beitragen, und auch Vögel finden verbesserte Nahrungs- und Brutbedingungen. Die Maßnahme trägt damit unmittelbar zur ökologischen Aufwertung des Stadtgebiets bei.

Neben den ökologischen Vorteilen ergeben sich auch wirtschaftliche und organisatorische Mehrwerte für die Stadt Wegberg. Durch die Reduzierung der Mähvorgänge können jährlich rund 400 Euro an Kraftstoffkosten eingespart sowie etwa 150 Kilogramm CO2-Emissionen vermieden werden. Gleichzeitig entstehen personelle Kapazitäten im Baubetriebshof, die gezielt für andere prioritäre Aufgaben und Projekte eingesetzt werden können. Dies trägt insgesamt zu einer effizienteren Aufgabenwahrnehmung und zur Stärkung der Leistungsfähigkeit des Baubetriebshofes bei. Darüber hinaus besteht insbesondere in den vegetationsintensiven Monaten die Möglichkeit, die Pflege und Unterhaltung anderer städtischer Grünflächen intensiver wahrzunehmen.

Die Umsetzung erfolgt zudem im Rahmen des aktuellen KoMoNa-Förderprogramms als Teil des Arbeitspakets 3 zur Umsetzung des Nachhaltigkeitskonzepts. Die Verwaltung beschafft deswegen Informationsschilder, die an den entsprechenden Flächen aufgestellt werden. Die Anschaffung der bedruckten Aluminiumschilder wird zu 90 Prozent gefördert. Für die Befestigung werden im Sinne der Ressourcenschonung gebrauchte Verkehrsschildpfosten genutzt, die für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr einsetzbar sind. Diese werden durch den Baubetriebshof bereitgestellt, der auch die Montage der Schilder übernimmt.

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Finanz. Auswirkung

Die Kosten für die Beschaffung der Informationsschilder werden mit einmalig 181,82 € veranschlagt. Die Förderquote über das KoMoNa Projekt 64KMN142 liegt bei 90 % (Eigenanteil 18,18 €). Demgegenüber stehen jährliche Einsparungen an Kraftstoffkosten von rund 400 €.

Die erforderlichen Finanzmittel stehen beim Sachkonto 140101 / 543100 (Geschäftsaufwendungen und Öffentlichkeitsarbeit) zur Verfügung. Hier wurden für die Jahre 2026 insgesamt Finanzmittel in Höhe von 30.000 € angemeldet.

Der Stadt Wegberg erhält aufgrund des vorliegenden Förderbescheides des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit vom 06.02.2026 den Förderanteil, dieser wird beim Sachkonto 140101 / 414001 (Zuweisungen vom Bund) verbucht.

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Klima-Check

Ist die Vorlage klimarelevant?

Ja     X

Nein

Treibhausgas-Ausstoß in CO2e

Erhebliche Reduktion

 

Geringfügige Reduktion

   X

 

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche Erhöhung

Nicht ermittelbar

Bemerkung

 

 

Durch diese Maßnahme können jährlich CO2-Emissionen in der Summe von 150 Kilogramm vermieden werden.

 

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bauen, Klima, Stadtentwicklung, Mobilität und energetische Infrastruktur nimmt Kenntnis.

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Anlagen

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