Entscheidungsvorlage - VO/26/064
Grunddaten
- Betreff:
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Maßnahmen zur rechtssicheren Beitragserhebung gemäß § 8 Absatz 1 Satz 3 KAG NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- gez. Pape
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bauen, Klima, Umwelt, Stadtentwicklung, Mobilität & energetische Infrastruktur
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Entscheidung
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16.06.2026
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Sachverhalt
Zur Gewährleistung einer rechtssicheren Erhebung von Straßenausbaubeiträgen gemäß § 8 Absatz 1 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) ist es zwingend erforderlich, dass die betreffenden Maßnahmen durch den zuständigen Ausschuss formell beschlossen werden. Nur Maßnahmen, die auf diesem Weg beschlossen wurden, können ordnungsgemäß abgerechnet werden.
Gemäß § 8 Satz 3 KAG dürfen seit dem 01.01.2024 keine Beiträge mehr erhoben werden. Infolgedessen ist das Land verpflichtet, die infolge des Beitragserhebungsverbots ausbleibenden Beiträge gemäß § 8a KAG zu erstatten – eine Erstattung, die innerhalb von vier Jahren erfolgen muss.
Die formale Beschlussfassung sichert die rechtliche Grundlage der Maßnahmen und gewährleistet, dass die Beitragserhebung transparent und ordnungsgemäß erfolgt. Fehlt ein entsprechender Ausschussbeschluss, können die angefallenen beitragsfähigen Kosten nicht vom Land erstattet werden.
Aufgrund der Zuständigkeitsordnung der Stadt Wegberg müssen die in der beigefügten Tabelle aufgeführten Maßnahmen beschlossen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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119,7 kB
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