Entscheidungsvorlage - VO/26/082
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorberatung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Stadtkämmerin
- Finale Freigabe:
- gez. i.V. Neudek
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Personal & Digitalisierung (FuP)
|
Vorberatung
|
|
|
|
23.06.2026
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Wegberg
|
Entscheidung
|
|
|
|
07.07.2026
|
Sachverhalt
Der Entwurf der Haushaltssatzung inkl. ihrer Anlagen wurde dem Rat in seiner öffentlichen Sitzung am 05. Mai 2026 zugeleitet. Die Veröffentlichung fand am 06. Mai 2026 statt.
Die Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) sieht vor, dass Einwohner und Abgabepflichtige innerhalb einer Frist Einwendungen ergeben können, über die der Rat in öffentlicher Sitzung beschließt. Die Frist endete am 09. Juni 2026. Einwendungen sind nicht eingegangen.
Die Haushaltssatzung wurde der Politik in den Fraktionsgesprächen, zwischen dem 18.05.2026 und 15.06.2026, durch die Kämmerin und ihrem Stellvertreter erörtert und es wurde auf wesentliche Veränderungen zum Vorjahr hingewiesen.
Entwicklungen, die sich zwischen der Haushaltsplanaufstellung und dem Beschluss ergeben, werden in eine Fortschreibungsliste aufgenommen. Aufgrund einer fehlerhaften Abbildung des Jahresergebnisses 2024 muss die Anlage „Eigenkapitalentwicklung bis 2029“ (Anlage 1) sowie § 4 der Haushaltssatzung (Anlage 2) aktualisiert werden.
In der Anlage befindet sich deshalb die korrigierte Eigenkapitalentwicklung, die neue Fassung des § 4 der Haushaltssatzung, sowie weitere redaktionelle Änderungen in einer Fortschreibungsliste (Anlage 4). Die Gesamtübersicht Investitionen inkl. Erläuterungen wurde hinsichtlich der Kategorien und Erläuterungen nochmals überabreitet (Anlage 3). Der Ergebnis- und Finanzplan bleiben von diesen Änderungen unberührt.
Durch das planerische Jahresergebnis 2026 wird die verbliebene Ausgleichsrücklage gänzlich aufgebraucht und erstmalig wieder die Allgemeine Rücklage in Anspruch genommen. Die Finanzprognose 2025 als Vorausblick auf den Jahresabschluss 2025 geht von einer Verbesserung von rd. 2 Mio. Euro im Vergleich zum ursprünglichen Planungsergebnis des Haushaltes 2025 aus.
Es wird unerlässlich sein, die verbliebene Haushaltsausführung 2026 durch Prognoseberichte und Controlling Mechanismen eng zu begleiten und zu steuern.
Beschlussvorschlag
- Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Personal & Digitalisierung nimmt die Anlagen zur Kenntnis und berücksichtigt diese in den weiteren Beratungen.
- Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Personal & Digitalisierung empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg:
Der Rat beschließt, unter Berücksichtigung der Änderungen aus den Anlagen 1 bis 3 dieser Vorlage, die Haushaltssatzung 2026 einschließlich ihrer Anlagen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
107,8 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
23,8 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
1.013 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
55,9 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
186,9 kB
|
