Entscheidungsvorlage - VO/26/090

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Vorlage des vorangegangenen Tagesordnungspunktes hatte die Verwaltung unter dem Punkt 3  zunächst schriftlich über den Sachstand zum Förderprogramm „REVIER.GESTALTEN – Energetische Sanierung kommunaler Gebäude“ berichtet. Ergänzend dazu wird die Technische Beigeordnete Frau Neudek mündlich in der Sitzung die aktuellen Entwicklungen darstellen, die vorab am Donnerstag, dem 11.06.2026 per e-mail, sowie am Montag, 15.06.2026 im Rahmen einer interfrak-tionellen Runde, bereits den Vorsitzenden der im Rat der Stadt Wegberg vertretenen Fraktionen erläutert wurden.

In einer kurzfristig einberufenen Informationsveranstaltung am 09.06.2026 im Kreis-haus der Stadt Bergheim, an der Vertreter des „Rheinischen Reviers“, der Bezirks-regierung Köln sowie des Projektträgers Jülich teilnahmen, wurden die anwesenden Landräte und Bürgermeister der betroffenen Kommunen über Veränderungen des Fördervolumens und des Modus der Fördermittelverteilung informiert.

Die auf insgesamt 400 Mio. Euro aufgestockten Fördermittel werden nun nach einem Förderschlüssel an die antragsberechtigten Kommunen verteilt, der sich an der Mit-telverteilung des LuKIFG (Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen) anlehnt. Dies bedeutet für die Stadt Wegberg, dass ihr ein Budget von lediglich 3.292.394,- € zugeteilt wird. 

Die förderfähigen Kosten, die für beiden Sanierungsvorhaben im Förderprogramm beantragt werden sollten, belaufen sich auf:

  1. Erich Kästner Grundschule (EKS)   19,59 Mio. €
  2. Turnhalle der Schule am Grenzlandring (TAG)    2,94 Mio. €

Das der Stadt Wegberg zur Verfügung stehende Budget im Förderprogramm kann die förderfähigen Kosten also nur zu einem Bruchteil abdecken. Der weitaus größte Kostenanteil müsste über zusätzliche Eigenmittel finanziert werden.

 

 

Anträge im Förderprogramm „Ausbau ganztägiger Betreuungsangebote für Kinder in der Primarstufe im Rheinischen Revier“ (OGS-Förderung)

Im OGS-Förderprogramm hat die Verwaltung gemäß Beschluss des Rates vom 24.03.2026 (TOP 10, VO/0056/26) Ende April Förderanträge für die Baumaßnahmen zur Umsetzung der OGS-Konzeptionen für vier Wegberger Grundschulen gestellt. Das Gesamtantragsvolumen beläuft sich auf 19,66 Mio. €, davon entfallen 12,35 Mio. € auf die EKS.

Aufgrund des gesetzlichen Anspruchs auf einen OGS-Platz ist der Ausbau der Offenen Ganztagsschule eine Pflichtaufgabe, deren bauliche Umsetzung prioritär ist. Die Verwaltung empfiehlt daher, die zur Verfügung gestellte Landespauschale aus dem LuKIFG (s.o.) in Höhe von 12,55 Mio. €  zunächst für die Umsetzung der OGS-Projekte zurückzuhalten, um damit die gesetzlichen Pflichtaufgaben sicherzustellen, falls eine ausreichende finanzielle Förderung über das OGS-Programm nicht erfolgt.

Über die letztendliche Verwendung der pauschalen Mittel ist die Entscheidung durch den Rat der Stadt Wegberg noch zu treffen.

 

 

Antragstellung im Förderprogramm „REVIER.GESTALTEN – Energetische Sanie-rung kommunaler Gebäude“

In seiner Sitzung am 24.03.2026 (s.o.) hat der Rat der Stadt Wegberg die Förder-antragstellung für die Sanierungsvorhaben der Erich Kästner Grundschule und der Turnhalle der Schule am Grenzlandring beschlossen.

Aufgrund des zwischenzeitlich geschlossenen Portals konnten die Anträge bisher noch nicht gestellt werden. Nach Freischaltung am 11.06.2026 wäre dies nun wieder möglich. Die Frist für die Antragstellung wurde vom 30.06. auf den 31.07.2026 ver-längert.

Das finanzielle Budget der Stadt Wegberg im Förderprogramm deckt die Gesamt-kosten der Sanierungsmaßnahmen jedoch nur zu rund 15% ab, so dass der weitaus größte Kostenanteil über zusätzliche Eigenmittel in Höhe von 18,11 Mio. € auf-gebracht werden müsste.

Eine Förderentscheidung über die OGS-Anträge und das damit verbundene „Frei-werden“ der Landespauschale würde gegebenenfalls einen finanziellen Spielraum schaffen. Es bestünde zudem die Möglichkeit, die Gesamtsanierung durch die Kom-bination weiterer Förderinstrumente - beispielsweise KfW-Förderungen, Denkmal-förder-mittel und andere Zuwendungen - wirtschaftlich darzustellen.

Jedoch ist es derzeit unrealistisch, von einer OGS-Förderentscheidung bis zum 31.07.2026 auszugehen.

Würde an der beschlossenen Antragstellung für die EKS und der TAG zum 31.07. festgehalten, besteht daher nach Ansicht der Verwaltung das erhebliche Risiko, den städtischen Haushalt durch nicht gesicherte Eigenanteile dauerhaft hoch zu belasten.

Es erscheint daher nicht verantwortbar, die Mittel aus der Landespauschale zum jetzigen Zeitpunkt vollständig für die Sanierung der Erich Kästner Grundschule einzusetzen.

 

Vorschlag der Verwaltung

Aus vorgenannten Gründen scheint es daher sinnvoll, für das Förderprogramm „Energetische Sanierung kommunaler Gebäude“ lediglich einen Förderantrag für die Turnhalle der Schule am Grenzlandring zu stellen. Diese Maßnahme bewegt sich in der Größenordnung, die dem Förderbudget von rund 3,29 Mio. € entspricht, und innerhalb der vorgegebenen Frist realisiert werden kann.

Weiterhin können aller Voraussicht nach ergänzend bis zur Ausschöpfung des Budgets die bereits erbrachten Planungsleistungen für die Erich Kästner Grund-schule geltend gemacht werden. Dies würde dazu beitragen, bereits entstandene Aufwendungen zumindest teilweise mit Fördermitteln aufzufangen.

Eine abschließende Entscheidung über die weitere Vorgehensweise bei der Gesamt-sanierung der EKS sollte aus Sicht der Verwaltung erst dann getroffen werden, wenn Klarheit über die Förderzusagen bzw. Absagen des OGS-Förderprogramms besteht.

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Finanz. Auswirkung

 Unter der Voraussetzung, dass im Förderprogramm „Energetischen Sanierung kommunaler Gebäude“ wie vorgeschlagen die Turnhalle beantragt wird, sind in Abweichung der im Haushaltsplanentwurf 2026 enthaltenen Zahlen folgende Kosten und finanziellen Erträge für die Investitionsmaßnahme 011304 H672 – Sanierung der Turnhalle der Schule am Grenzlandring (TAG) zu nennen (alles in brutto):

 

 

Kostenermittlung

(WBVL 09/2025)

für Haushaltsplan-entwurf 2026

Kostenermittlung Generalplaner

06/2026

für Förderantrag

Gesamtbaukosten

3.041.000,- €

3.239.569,- €

Anteil Fördermittel

2.426.000,- €

2.789.591,- €

Anteil Eigenmittel

615.000,- €

449.978,- €

 

Die veränderten aktuellen Kosten sind das Ergebnis der ersten Planungsschritte des beauftragten Generalplaners und der von ihm vorgenommenen Kostenermittlung für das Stellen des Förderantrags.

Das im Förderprogramm der Stadt Wegberg zur Verfügung stehende Fördermittel-budget beträgt 3.292.394,- €. Abzüglich des Fördermittelanteils für die TAG ergibt sich somit rechnerisch ein verbleibendes Restförderbudget in Höhe von 502.803,- €.

Gemäß Vorschlag der Verwaltung (s.o.) würden vorbehaltlich der durch den Zuwen-dungsgeber bereits signalisierten Zustimmung die bisherigen, beim Generalplaner für die Sanierung der Erich Kästner Grundschule beauftragten Planungskosten im För-derprogramm „Energetische Sanierung kommunaler Gebäude“ beantragt und bis zur Erschöpfung des Budgets verwendet.

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Klima-Check

Ist die Vorlage klimarelevant?

Ja

Nein

Treibhausgas-Ausstoß in CO2e

Erhebliche Reduktion

 

Geringfügige Reduktion

 

 

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche Erhöhung

Nicht ermittelbar

Bemerkung

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Bauen, Klima, Umwelt, Stadtentwicklung, Mobilität & energetische Infrastruktur empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg, in Abänderung seines Beschlusses aus der Sitzung am 23.04.2026, lediglich für das Bauvorhaben der Sanierung der Turnhalle der Schule am Grenzlandring, sowie für bereits beauftragte und erbrachte Planungsleistungen für die Erich Kästner Grundschule Anträge im Förderprogramm „REVIER.GESTALTEN – Energetische Sanierung kommunaler Gebäude“ zu stellen.

Weiterhin empfiehlt der Ausschuss dem Rat der Stadt Wegberg, eine abschließende Entscheidung über die weitere Vorgehensweise bei der Gesamtsanierung der Erich Kästner Grundschule erst dann zu treffen, wenn Klarheit über die Zu- oder Absagen der Anträge besteht, die im OGS-Förderprogramm gestellt wurden.

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