Entscheidungsvorlage - VO/26/092
Grunddaten
- Betreff:
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Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 (1) GO NRW über Förderantragstellungen im Programm "REVIER.GESTALTEN - Energetische Sanierung kommunaler Gebäude" für die Turnhalle der Schule am Grenzlandring und die Erich Kästner Grundschule
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Finale Freigabe:
- gez. Pape
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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07.07.2026
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Sachverhalt
In der Vorlage „Sanierung der Erich Kästner Grundschule und der Turnhalle der Schule am Grenzlandring, hier: Erneute Entscheidung über die Förderantragstellung im Programm REVIER.GESTALTEN – Energetische Sanierung kommunaler Gebäude“ hatte die Verwaltung dem Ausschuss für Bauen, Klima, Umwelt, Stadtentwicklung, Mobilität & energetische Infrastruktur in seiner Sitzung am 16.06.2026 (VO/26/090, TOP 2.5.1) die aktuelle Situation im Hinblick auf das vorgenannte Förderprogramm dargestellt und ergänzend mündlich weiter erläutert.
Bereits im Vorfeld der Sitzung waren die Vorsitzenden der im Rat der Stadt Wegberg vertretenen Fraktionen in einem Schreiben der Technischen Beigeordneten Frau Neudek (e-mail vom 11.06.2026) sowie im Rahmen einer interfraktionellen Runde am Montag, 15.06.2026 informiert worden.
Der Beschlussvorschlag sah vor, dass der Ausschuss dem Rat empfiehlt, in Abänderung seines Beschlusses aus der Sitzung vom 23.04.2026 lediglich für das Bauvorhaben der Sanierung der Turnhalle der Schule am Grenzlandring, sowie für bereits beauftragte und erbrachte Planungsleistungen für die Erich Kästner Grundschule Anträge im Förderprogramm „REVIER.GESTALTEN – Energetische Sanierung kommunaler Gebäude“ zu stellen.
Weiterhin sollte dem Rat empfohlen werden, eine abschließende Entscheidung über die weitere Vorgehensweise bei der Gesamtsanierung der Erich Kästner Grundschule erst dann zu treffen, wenn Klarheit über die Zu- oder Absagen der Anträge besteht, die im OGS-Förderprogramm gestellt wurden.
Zu den Details des Sachverhalts wird auf die o.g. Vorlage verwiesen, die hier als Anlage beigefügt ist.
Der Ausschuss beschloss gemäß Beschlussvorschlag ohne Enthaltung und mit einer Gegenstimme.
Anders jedoch als in der Vorlage für den Ausschuss erläutert, wurde die zunächst vom Fördergeber verkündete Verlängerung der Antragsfrist vom 30.06.2026 auf den 31.07.2026 wieder zurückgenommen, eine Information, die den Kommunen per e-mail erst am 15.06. übermittelt worden war.
Dies hat nun zur Auswirkung, dass über die veränderte Förderantragstellung nicht wie vorgesehen der Rat der Stadt Wegberg in seiner Sitzung am 07.07.2026 beschließen kann, sondern eine Dringlichkeitsentscheidung herbeigeführt werden muss, damit die veränderte Antragstellung bis zum 30.06. erfolgen kann.
Dringlichkeitsentscheidung
Gemäß Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Klima, Umwelt, Stadtentwicklung, Mobilität & energetische Infrastruktur aus seiner Sitzung am 16.06.2026 (VO/26/090, TOP 2.5.1) an den Rat der Stadt Wegberg wird die Förderantragstellung für die Sanierung der Turnhalle der Schule am Grenzlandring und die Planungsleistungen für die Erich Kästner Grundschule im Programm „REVIER.GESTALTEN – Energetische Sanierung kommunaler Gebäude“ per Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW beschlossen.
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Christian Pape Thomas Cassel
Bürgermeister Fraktionsvorsitzender CDU
Eine Vorlage zur Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung wird dem Rat der Mühlenstadt Wegberg in seiner Sitzung am 07.07.2026 vorgelegt.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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137,2 kB
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