Entscheidungsvorlage - VO/26/093

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für die Förderantragstellungen im Programm „REVIER.GESTALTEN – Energetische Sanierung kommunaler Gebäude“ wurde per Dringlichkeit gemäß § 60 (1) GO NRW mit Datum vom 23.06.2026 (Unterschriftsdatum) entschieden, dass die entsprechen-den Anträge für die Sanierung der Turnhalle der Schule am Grenzlandring und für die Planungsleistungen für die Sanierung der Erich Kästner Grundschule gestellt werden.

Die Dringlichkeitsentscheidung wurde vom Fraktionsvorsitzenden der CDU, Herrn Cassel sowie vom Bürgermeister Herrn Pape unterzeichnet und ist dieser Vorlage als Anhang beigefügt. Weiter beigefügt ist die Vorlage mit der zuvor getroffenen Beschlussempfehlung des Ausschusses Ausschuss für Bauen, Klima, Umwelt, Stadtentwicklung, Mobilität & energetische Infrastruktur aus seiner Sitzung am 16.06.2026 (VO/26/090, TOP 2.5.1).

Der Sachverhalt sowie die Gründe der Dringlichkeitsentscheidung sind in diesen Unterlagen ausführlich dargestellt.

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Finanz. Auswirkung

 

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Klima-Check

Ist die Vorlage klimarelevant?

Ja

Nein

Treibhausgas-Ausstoß in CO2e

Erhebliche Reduktion

 

Geringfügige Reduktion

 

 

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche Erhöhung

Nicht ermittelbar

Bemerkung

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Mühlenstadt Wegberg genehmigt nachträglich die Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 (1) GO NRW zur Förderantragstellung im Programm  „REVIER.GESTALTEN – Energetische Sanierung kommunaler Gebäude“ für die Sanierung der Turnhalle der Schule am Grenzlandring und die Planungsleistungen für die Sanierung der Erich Kästner Grundschule.

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Anlagen

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