Entscheidungsvorlage - VO/26/094

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen hatte der Rat der Stadt Wegberg in seiner Sitzung am 23.06.2020 gemäß § 13 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes NRW die „Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Wegberg“ beschlossen. Gemäß § 2 Absatz 1 dieser Satzung bestellt der Bürgermeister im Einvernehmen mit dem Rat eine/n ehrenamtliche/n Beauftragte/n für die Menschen mit Behinderungen.

 

In seiner Sitzung am 05.05.2026 hat der Rat der Stadt Wegberg die Erste Änderungssatzung der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Wegberg beschlossen. Gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 wurde ermöglicht, dass die ehrenamtliche Tätigkeit von bis zu zwei Personen in einer Tandemvariante ausgeübt werden kann.

 

In der vergangenen Ratsperiode war Frau Petra Siegers die ehrenamtliche Beauftragte. Sie hatte im vergangenen Jahr mitgeteilt, für eine weitere Ratsperiode nicht mehr zur Verfügung zu stehen.

 

Das Ehrenamt wurde deshalb neu ausgeschrieben. Mit Ablauf der Bewerbungsfrist (19.06.2026) lagen 5 Bewerbungen vor.

 

Alle 5 Bewerbenden sind aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit für das vorgesehene Ehrenamt geeignet.

 

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Finanz. Auswirkung

Die Höhe der Aufwandsentschädigung richtet sich nach § 2 Absatz 3 der Satzung über die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung in der Stadt Wegberg.

Die Mittel für die Finanzierung der Aufwandsentschädigung sind beim Produkt 09.02.01 – 542100 „Aufwendungen für ehrenamtliche und sonstige Tätigkeit“ für den Haushalt 2026 und Folgejahre angemeldet. Geschäftsaufwendungen sind beim Sachkonto 543295 veranschlagt.

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Klima-Check

Ist die Vorlage klimarelevant?

Ja

Nein

Treibhausgas-Ausstoß in CO2e

Erhebliche Reduktion

 

Geringfügige Reduktion

 

 

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche Erhöhung

Nicht ermittelbar

Bemerkung

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat wählt eine/n der nachfolgenden 5 Personen und teilt somit sein Einvernehmen zur Bestellung zur/m ehrenamtlichen Beauftragten für Menschen mit Behinderungen durch den Bürgermeister.
  •           Frau Silke Cohnen
  •           Annkathrin Körfer / Dirk Küppers (als Tandem)
  •           Klaus Puppele
  •           Alexandra Wirtz-Hirnstein
  1. Die Bestellung erfolgt bis zum Ende der laufenden Ratsperiode.
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