Entscheidungsvorlage - VO/26/065-1
Grunddaten
- Betreff:
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Ergänzungsvorlage: Bürgerantrag der "Bürgerinitiative Eiserner Rhein 2.0 - Wegberg lebenswert erhalten" nach § 24 der Gemeindeordnung NRW vom 07.04.2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Umwelt, Verkehr, Abwasser
- Finale Freigabe:
- gez. Pape
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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●
Unterbrochen
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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07.07.2026
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Sachverhalt
Der Rat zieht die Entscheidung über den vorliegenden Bürgerantrag gemäß § 24 GO NRW „“ an sich. Hintergrund ist der im zuständigen Fachausschuss für Bauen, Klima, Stadtentwicklung, Mobilität & energetische Infrastruktur angemeldete weitergehende Beratungsbedarf.
Der Ausschuss hat beschlossen, dass die Angelegenheit noch vor der Sommerpause behandelt und entschieden werden soll. Um eine zeitnahe Beratung sicherzustellen, wird die Entscheidung daher nicht bis zur nächsten Ausschusssitzung zurückgestellt, sondern unmittelbar durch den Rat getroffen.
Mit Schreiben vom 07.04.2026 haben mehrere Bürger*innen der Stadt Wegberg gemäß § 24 GO NRW einen Bürgerantrag eingereicht. Der Antrag zielt darauf ab, den Ratsbeschluss vom 11.02.2025 aufzuheben und festzulegen, dass die Strecke zwischen Wegberg und Dalheim ohne Elektrifizierung, ohne Zweigleisigkeit, ohne Weiterführung durch den „Meinweg“ sowie ausschließlich mit batterieelektrischen Zügen und in bedarfsgerechter Frequenz betrieben werden soll.
Zudem sollen insbesondere Belange des Lärmschutzes, der Gesundheitsvorsorge, des Umweltschutzes sowie der Wirtschaftlichkeit berücksichtigt werden.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Der Rat der Stadt Wegberg hat am 11.02.2025 beschlossen, die Reaktivierung der ehemaligen Bahntrasse für den schienengebundenen Personennahverkehr in Richtung Roermond zu unterstützen und den sogenannten „Eisernen Rhein“ abzulehnen. Zugleich wurde die Verwaltung beauftragt, die weiteren Schritte im Rahmen der regionalen Abstimmungen und Planungsprozesse zu begleiten.
Die mit dem Bürgerantrag vorgetragenen Anliegen sind aus Sicht der Verwaltung nachvollziehbar, da sie wesentliche Fragen des Lärmschutzes, des Umweltschutzes, der Gesundheitsvorsorge sowie der verkehrlichen Auswirkungen betreffen. Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass die beantragten Festlegungen überwiegend technische, betriebliche und infrastrukturelle Entscheidungen betreffen, die nicht in der Zuständigkeit der Stadt Wegberg liegen.
Entscheidungen über Elektrifizierung, Gleisanzahl, Fahrzeugtechnik, Taktung und mögliche Weiterführungen werden durch die hierfür zuständigen Stellen, insbesondere den Zweckverband go.Rheinland, das Land Nordrhein-Westfalen, das Eisenbahn-Bundesamt sowie bei grenzüberschreitenden Fragestellungen die niederländischen Behörden, getroffen. Kommunale Beschlüsse können diese Entscheidungen nicht ersetzen oder verbindlich vorwegnehmen.
Die Frage, ob batterieelektrische Züge für die Strecke geeignet sind, ist Teil der fachlichen Bewertung möglicher Antriebstechnologien. Die hierfür erforderlichen technischen, wirtschaftlichen und verkehrlichen Datengrundlagen sowie die entsprechende Bewertungskompetenz liegen aufgrund der gesetzlichen Aufgabenverteilung bei den zuständigen Aufgabenträgern und Fachbehörden und nicht auf kommunaler Ebene.
Die im Antrag genannten Aspekte wie Lärmschutz, Gesundheitsvorsorge, Umweltbelange, Planfeststellungsverfahren und eine bedarfsgerechte Betriebsfrequenz sind bei einem möglichen Aus- oder Umbau schienengebundener Infrastruktur gesetzlich vorgesehene Prüf- und Abwägungsbelange. Sie werden im weiteren Verfahren durch die zuständigen Stellen verbindlich berücksichtigt.
Der Antrag stellt den Wunsch nach einem bedarfsgerechten Verkehr in den Vordergrund. Gleichzeitig enthält er Festlegungen, durch die einzelne Maßnahmen ausgeschlossen würden, die im Zielnetz 2040 des Zweckverbands go.Rheinland und des VRR als mögliche Bestandteile einer bedarfsorientierten Angebots- und Infrastrukturentwicklung enthalten sind. Daraus ergibt sich ein Spannungsverhältnis zwischen dem Anspruch einer bedarfsgerechten Planung und der gleichzeitigen Vorwegnahme einzelner fachlicher Prüfergebnisse. Zielnetze beruhen auf Verkehrsmodellen, Nachfrageprognosen und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und dienen gerade dazu, künftige Angebots- und Infrastrukturentwicklungen auf fachlicher Grundlage zu bewerten.
Am 16.12.2025 hat der Rat der Stadt Wegberg die Verwaltung beauftragt, ein Mobilitätskonzept zu erstellen. Hierzu hat die Verwaltung einen Förderantrag im Landesprogramm zur Förderung der vernetzten Mobilität und des Mobilitätsmanagements erarbeitet. Nach den hierzu veröffentlichten FAQs sind Ergebnisoffenheit, Intermodalität sowie eine nachhaltige Abwägung ökologischer, ökonomischer und sozialer Kriterien wesentliche Voraussetzungen der Förderfähigkeit. Eine kommunale Festlegung auf bestimmte Technologien oder Infrastrukturvarianten könnte diese Ergebnisoffenheit einschränken und damit die Förderfähigkeit gefährden.
Vor diesem Hintergrund teilt die Verwaltung die grundsätzliche Bedeutung der im Antrag angesprochenen Schutz- und Abwägungsbelange. Eine Beschlussfassung im Sinne des Antrags würde jedoch keine verbindliche Wirkung gegenüber den zuständigen Stellen entfalten und könnte zugleich die notwendige Ergebnisoffenheit laufender Planungs- und Förderverfahren einschränken. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Wegberg daher, dem Bürgerantrag nicht zu entsprechen.
Klima-Check
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Ist die Vorlage klimarelevant? |
Ja X |
Nein |
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Treibhausgas-Ausstoß in CO2e |
Erhebliche Reduktion
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Geringfügige Reduktion
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Geringfügige Erhöhung |
Erhebliche Erhöhung |
Nicht ermittelbar X |
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Bemerkung
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Die Vorlage berührt Aspekte, die im Zusammenhang mit Mobilität, Infrastruktur und Ressourceneinsatz stehen und damit grundsätzlich geeignet sind, klimarelevante Effekte auszulösen. Konkrete Auswirkungen werden erst durch tatsächliche Veränderungen der Taktung oder Infrastruktur quantifizierbar. |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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60,5 kB
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