Entscheidungsvorlage - VO/26/099

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Seitens des Landes Nordrhein-Westfalen wurde im Rahmen der eREGIONALE 2033 ein neuer Förderaufruf mit dem Titel „Städte im Wandel als Vorreiter einer neuen Normalität“ veröffentlicht. Dieser Förderaufruf richtet sich an Kommunen, die innovative, modellhafte und übertragbare Ansätze zur Bewältigung aktueller und zukünftiger kommunaler Herausforderungen entwickeln und erproben möchten.

Anders als klassische Förderprogramme ist dieser Aufruf bewusst offen angelegt. Es stehen nicht bereits zu Beginn feste Förderbeträge, abschließende Förderregularien oder verbindliche Förderquoten im Vordergrund. Vielmehr soll ein Experimentierraum eröffnet werden, in dem Kommunen zukunftsweisende Projektideen einbringen, fachlich weiterentwickeln und im weiteren Verfahren gemeinsam mit den zuständigen Stellen auf ihre Förderfähigkeit hin konkretisieren können.

Die eREGIONALE 2033 ist dabei nicht als eigenständiges Förderprogramm mit einer automatischen Vollfinanzierung zu verstehen. Für spätere Projekte sollen nach der Auslobung vielmehr die bestehenden Finanzierungs- und Beratungsinstrumente der Landesregierung Nordrhein-Westfalen, soweit möglich, prioritär eingesetzt werden. Zugleich wird von dem jeweiligen Regionszuschnitt neben einer späteren Priorisierung von Projekten auch eine angemessene Investition in eigenfinanzierte Projekte erwartet.

Damit ist der Förderaufruf zunächst als Chance zu verstehen: Die Stadt Wegberg kann einen strategisch relevanten Zukunftsansatz frühzeitig platzieren, ohne dass mit der Einbringung der Projektidee bereits eine verbindliche Umsetzungsentscheidung oder eine konkrete finanzielle Verpflichtung verbunden ist. Konkrete Aussagen zu Förderhöhe, Förderquote, Eigenanteilen oder vollständig eigenfinanzierten Projektbestandteilen sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. Diese Fragen können erst auf Grundlage der weiteren Projektqualifizierung, der Einordnung in bestehende Förderprogramme und der haushaltsrechtlichen Bewertung konkretisiert und den zuständigen politischen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

Projektidee

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung vor, die Projektidee

„Wegberg 2033: KI-gestützte Verwaltung als kommunaler Experimentierraum“

in das Verfahren einzubringen.

Die Stadt Wegberg möchte modellhaft erproben, wie eine Kommune mittlerer Größenordnung durch Künstliche Intelligenz, digitale Prozesssteuerung und bessere Wissensnutzung handlungsfähiger werden kann, ohne hierfür zusätzliche Spezialstrukturen aufzubauen.

Die Projektidee ist gesamtstädtisch angelegt und richtet sich nicht auf einzelne isolierte Fachbereiche, sondern auf die Verwaltung als Gesamtorganisation. KI und digitale Prozesssteuerung sollen dort erprobt werden, wo wiederkehrende Vorgänge, Wissensbestände, Schnittstellen, Bürgeranliegen, interne Serviceprozesse oder politische Entscheidungsabläufe besser strukturiert und unterstützt werden können.

Als mögliche Erprobungs- und Anwendungsfelder kommen insbesondere Bereiche mit hohem Abstimmungs-, Dokumentations- und Steuerungsaufwand in Betracht, etwa Bürgerservice, Beschwerdemanagement, Baubetriebshof, Personal, Bauverwaltung, Ratsbüro, Vorlagenmanagement, Beschlusscontrolling und zentrale Dienste. Die konkrete Schwerpunktsetzung soll im weiteren Verfahren auf Grundlage einer Bestandsaufnahme und Priorisierung erfolgen.

KI wird dabei ausdrücklich als Assistenz- und Strukturierungsinstrument verstanden. Verantwortung, Prüfung und Entscheidung verbleiben bei den zuständigen Menschen und Organen.

Ein erster praktischer Anknüpfungspunkt ist die im Haushalt 2026 bereits angelegte Digitalisierung des Baubetriebshofes. Dort sollen digitale Prozesssteuerung, innerbetriebliche Verrechnung, Schnittstellen zur Finanzwirtschaft sowie eine strukturierte Einsatz- und Aufgabenorganisation weiterentwickelt werden. Dieser Bereich eignet sich daher als konkreter Erprobungsraum, an dem die übergeordnete Idee einer digital und perspektivisch KI-gestützt arbeitenden Verwaltung praktisch erprobt und schrittweise weiterentwickelt werden kann.

 

Einordnung des Wirkungsraums

Der Förderaufruf zielt erkennbar auf Vorhaben ab, die nicht ausschließlich innerhalb einer einzelnen Kommune wirken, sondern modellhaft, kooperativ und möglichst interkommunal anschlussfähig sind. Die Darstellung eines überörtlichen Wirkungsraums hat daher eine besondere Bedeutung.

Für die Stadt Wegberg ergibt sich hieraus eine anspruchsvolle, zugleich aber strategisch interessante Ausgangslage. Die Voraussetzungen und Bearbeitungsstände der Kommunen in NRW sind unterschiedlich. Während einzelne Kommunen bereits über weiterentwickelte Datengrundlagen, abgestimmte Projektstände oder etablierte Kooperationsstrukturen verfügen, besteht in Wegberg zunächst die Aufgabe, vorhandene Grundlagen, Datenbestände und fachliche Bearbeitungsstände systematisch zusammenzuführen und für die weitere strategische Steuerung nutzbar zu machen.

Gerade diese Ausgangslage kann jedoch einen besonderen Mehrwert entfalten. Wegberg verfügt aufgrund seiner Größe, seiner Verwaltungsstruktur, seiner räumlichen Lage und der vorhandenen Aufgabenstellungen über eine kommunale Ausgangslage, die für viele Städte und Gemeinden vergleichbarer Größenordnung beispielhaft sein dürfte. Die Stadt ist groß genug, um komplexe kommunale Herausforderungen realistisch abzubilden, zugleich aber überschaubar genug, um ein methodisches Vorgehen pragmatisch zu entwickeln und auf seine Übertragbarkeit hin zu prüfen.

Der mögliche Wirkungsraum ergibt sich daher nicht allein aus bereits bestehenden interkommunalen Projektstrukturen, sondern insbesondere aus der Übertragbarkeit des Ansatzes. Wegberg kann modellhaft aufzeigen, wie aus unterschiedlichen Datenständen, vorhandenen Strukturen und laufenden Bearbeitungsprozessen eine belastbare Grundlage für strategische Entscheidungen, Priorisierung und spätere Kooperationen entstehen kann.

Damit besteht die Möglichkeit, einen Ansatz zu entwickeln, der nicht nur der Stadt Wegberg dient, sondern auch für andere Kommunen mit vergleichbarer Ausgangslage als Blaupause nutzbar sein kann.

Die Antragstellung ist ausdrücklich nicht als gesicherter Förderzugang zu verstehen, sondern als strategisch sinnvoller Versuch, die Stadt Wegberg im Rahmen der eREGIONALE 2033 zu positionieren und einen übertragbaren Beitrag zu regional relevanten Zukunftsfragen zu leisten.

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Finanz. Auswirkung

 Mit dem Beschluss über die Beteiligung am Förderaufruf entstehen zunächst keine unmittelbaren zusätzlichen finanziellen Verpflichtungen zur Umsetzung eines Projektes.

Für die Stadt Wegberg ist zu berücksichtigen, dass im Haushalt 2026 bereits Mittel für die Digitalisierung des Baubetriebshofes vorgesehen sind. Dieser Ansatz kann als erster eigenfinanzierter Projektbaustein innerhalb der übergeordneten Projektidee herangezogen werden und bildet einen praktischen Einstieg in die weitere Projektentwicklung.

Darüber hinaus sieht der Förderaufruf keine feste Förderquote und keine abschließend bestimmte Fördersumme vor. Für spätere Projekte der eREGIONALE 2033 sollen vielmehr die bestehenden Finanzierungs- und Beratungsinstrumente des Landes Nordrhein-Westfalen, soweit möglich, prioritär eingesetzt werden. Zugleich wird von den teilnehmenden Kommunen bzw. dem jeweiligen Regionszuschnitt erwartet, dass auch eigene finanzielle Beiträge geleistet werden können.

Soweit sich im weiteren Verfahren zusätzliche finanzielle Auswirkungen, Eigenanteile oder haushaltsrechtliche Verpflichtungen ergeben, werden diese gesondert dargestellt und den zuständigen politischen Gremien zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

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Klima-Check

Ist die Vorlage klimarelevant?

Ja

Nein

X

Treibhausgas-Ausstoß in CO2e

Erhebliche Reduktion

 

Geringfügige Reduktion

 

 

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche Erhöhung

Nicht ermittelbar

Bemerkung

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 Der Rat der Stadt Wegberg beschließt, dass sich die Stadt Wegberg mit der Projektidee

„Wegberg 2033: KI-gestützte Verwaltung als kommunaler Experimentierraum“

am Förderaufruf des Landes Nordrhein-Westfalen zur eREGIONALE 2033 „Städte im Wandel als Vorreiter einer neuen Normalität“ beteiligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Projektidee weiter auszuarbeiten, die erforderlichen Bewerbungsunterlagen zu erstellen und die Bewerbung fristgerecht in das Verfahren einzubringen.

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass mit der Beteiligung am Förderaufruf keine verbindliche Entscheidung über die spätere Umsetzung einzelner Maßnahmen und keine abschließende finanzielle Verpflichtung verbunden ist. Konkrete finanzielle Auswirkungen, Fördermöglichkeiten, Eigenanteile oder haushaltsrechtliche Verpflichtungen werden im weiteren Verfahren gesondert dargestellt und den zuständigen politischen Gremien zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

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Anlagen

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