Entscheidungsvorlage - VO/26/105

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Damit der Sportplatz in Merbeck zeitgerecht von Tenne auf Kunstrasen umgebaut werden kann,  wurde per Dringlichkeit gemäß § 60 (1) GO NRW mit Datum vom 05.08.2026 (Unterschriftsdatum) entschieden, dass das Projekt mit einer Summe von max. 900.000,00 Euro unterstützt werden soll und die Verwaltung entsprechende Verträge zur Umsetzung erarbeiten soll.

 

Die Dringlichkeitsentscheidung wurde vom Ratsherrn Cassel sowie von der Technischen Beigeordneten unterzeichnet und ist dieser Vorlage als Anhang beigefügt. 

 

Der Sachverhalt sowie die Gründe der Dringlichkeitsentscheidung sind in der Dringlichkeitsentscheidung ausführlich dargestellt und dieser Vorlage beigefügt.

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Finanz. Auswirkung

 Durch diesen Beschluss entstehen keine unmittelbaren Auszahlungen.

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Klima-Check

Ist die Vorlage klimarelevant?

Ja

Nein    XXXXXXX

Treibhausgas-Ausstoß in CO2e

Erhebliche Reduktion

 

Geringfügige Reduktion

 

 

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche Erhöhung

Nicht ermittelbar

Bemerkung

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 (1) GO NRW vom 05.08.2026 betreffend "Neubau des Sportplatzes in Merbeck" wird nachträglich genehmigt.

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Anlagen

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