Mitteilungsvorlage - VO/26/012

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In seiner Sitzung am 06. Mai 2025 hat der Rat der Stadt Wegberg mit der Vorlage VO/0013/25 neue Grundsätze über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen nach § 22 Abs. 1 Satz 2 KomHVO NRW beschlossen. Im Laufe des Jahres 2025 stellte sich die Umsetzung dieser Grundsätze als schwierig dar.

 

In einer Dienstanweisung sollen nun die Grundlagen für das Verfahren und die Grundsätze für die Übertragung von Ermächtigungen aus den Vorjahren festgehalten werden. Die Dienstanweisung soll mit der Ermächtigungsübertragung von 2026 auf 2027 in Kraft treten.

 

Ermächtigungsübertragungen 2025 auf 2026:

Das gesetzte Ziel mit dem oben genannten Beschluss von maximal 10 Mio. € Ermächtigungsübertragungen konnte eingehalten werden. Der Stand der übertragenen Mittel beläuft sich auf 9.594.261 €. Die Einzelaufstellung der Maßnahmen, bei denen Mittel übertragen wurden sind der ANLAGE 1 zu entnehmen. 

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Finanz. Auswirkung

Der Investitionshaushalt 2026 erhöht sich entsprechend um die übertragenen Mittel von 9.594.261 €. Analog zu den übertragenen Mitteln werden auch die Ermächtigung für die Aufnahme von Investitionskrediten aus den Vorjahren auf das Jahr 2026 übertragen.

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Klima-Check

Ist die Vorlage klimarelevant?

Ja

Nein                       X

Treibhausgas-Ausstoß in CO2e

Erhebliche Reduktion

 

Geringfügige Reduktion

 

 

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche Erhöhung

Nicht ermittelbar

       X

       

Bemerkung

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Personal & Digitalisierung empfiehlt:

 

Der Rat der Stadt Wegberg beschließt:

 

1. Der Beschluss vom 06.05.2025 zu den Grundsätzen über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen nach § 22 Abs. KomHVO NRW (ANLAGE 2) wird aufgehoben.

2. Die Dienstanweisung über Art, Umfang und Dauer von Ermächtigungsübertragungen nach § 22 Abs. 1 KomHVO NRW (ANLAGE 3) wird durch den Bürgermeister mit Zustimmung des Rates festgelegt.

3. Der Rat nimmt die Ermächtigungsübertragungen von 2025 auf 2026 (ANLAGE 1) zur Kenntnis.

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Anlagen

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