Entscheidungsvorlage - VO/26/106
Grunddaten
- Betreff:
-
Vierte Änderungssatzung zur Straßenreinigungssatzung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Baubetriebshof
- Finale Freigabe:
- gez. i.V. Neudek
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Vorberatung
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15.09.2026
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Geplant
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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13.10.2026
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Sachverhalt
Die derzeit gültige Straßenreinigungssatzung der Mühlenstadt Wegberg wurde zuletzt im Jahr 2015 geändert. Seit diesem Zeitpunkt haben sich sowohl die örtlichen Gegebenheiten als auch die Anforderungen an den Winterdienst erheblich verändert.
So wurde unter anderem der Krankenhausstandort aufgegeben und die Feuerwache an einen neuen Standort verlegt. Diese Änderungen sind im derzeit gültigen Winterdienstplan bislang nicht berücksichtigt. Darüber hinaus haben sich durch die Entwicklung des Straßennetzes, veränderte Verkehrsströme sowie die praktischen Erfahrungen der vergangenen Winterdienstsaisons weitere Anpassungsbedarfe ergeben.
Im Rahmen der Durchführung des Winterdienstes hat sich seit dem Winter 2015/2016 gezeigt, dass einzelne Straßen und Verkehrsflächen regelmäßig zusätzlich gestreut werden mussten, obwohl diese nicht Bestandteil des derzeit gültigen Winterdienstplanes sind. Die zusätzlichen Einsätze waren insbesondere aufgrund eines erhöhten Verkehrsaufkommens, wiederkehrender Glättebildung sowie zur Sicherstellung der Verkehrssicherheit erforderlich.
Die betreffenden Strecken wurden in den vergangenen Jahren bereits regelmäßig in den Winterdiensteinsatz einbezogen und nachgestreut. Der nun vorgelegte Winterdienstplan bildet somit im Wesentlichen die tatsächlich gelebte Einsatzpraxis der vergangenen Jahre ab.
Gleichzeitig wurde der Winterdienstplan vollständig überarbeitet und hinsichtlich der Fahrtrouten optimiert. Durch die Anpassung der Streckenführungen können die Einsätze wirtschaftlicher durchgeführt werden.
Für die maschinellen Streueinsätze ist aufgrund der zusätzlichen Strecken von einer durchschnittlichen Verlängerung der Einsatzdauer um etwa 30 Minuten je Regelstreueinsatz auszugehen. Demgegenüber reduziert sich der Zeitaufwand für die Handstreubereiche um rund 20 Minuten, da die Streckenführung optimiert und die Einsatzbereiche neu strukturiert werden.
Bei Schneeräummaßnahmen wird keine Erhöhung der Arbeitszeit erwartet. Vielmehr ist davon auszugehen, dass sich durch die frühzeitig geplante Einbindung der zusätzlichen Strecken eine effizientere Einsatzabwicklung ergibt. Bisher mussten diese Bereiche häufig nachträglich und auf Zuruf angefahren werden, wodurch zusätzliche Fahrzeiten und organisatorischer Mehraufwand entstanden. Durch die Aufnahme in den regulären Winterdienstplan können diese Zusatzfahrten künftig entfallen.
Finanz. Auswirkung
Da die zusätzlichen Strecken bereits in den vergangenen Winterdienstperioden regelmäßig betreut wurden, entstehen lediglich geringe Mehrkosten. Diese ergeben sich im Wesentlichen aus dem erhöhten Verbrauch von Streumaterial.
Abhängig von der Intensität des jeweiligen Winters wird mit jährlichen Mehrkosten in einer Größenordnung von etwa 2.500 € bis 7.500 € gerechnet.
Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Produkt 12 01 01 (Straßen, Wege, Plätze, Brücken und Tunnel), Sachkonto 52 79 00 (Sonst. Besonderer Verwaltungs- u. Betriebsaufwand) zur Verfügung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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214,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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126,2 kB
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