Entscheidungsvorlage - VO/26/113

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Durch den plötzlichen Tod des Schiedsmanns Uwe Schmelich ist eine Neuwahl im Bezirk Wegberg II erforderlich. Die Schiedsperson wird für fünf Jahre gewählt. Die gewählte Schiedsperson darf ihr Amt erst antreten, wenn sie durch die Direktorin oder den Direktor oder die Präsidentin oder den Präsidenten des Amtsgerichts (Leitung des Amtsgerichts) bestätigt worden ist, in dessen Bezirk sie ihren Wohnsitz hat.

 

Der Schiedsamtsbezirk Wegberg II umfasst folgende Ortschaften:

Beeck, Beeckerheide, Bissen bei Beeck, Ellinghoven, Felderhof, Flassenberg, Gripekoven, Großgerichhausen, Holtum, Isengraben, Kehrbusch, Kipshoven, Kleingerichhausen, Mehlbusch, Moorshoven, Rath-Anhoven, Schönhausen, Uevekoven.

 

Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz - SchAG NRW) wählt der Rat die Schiedspersonen. 

 

Eine öffentliche Ausschreibung ist zuvor erfolgt. Auf die Hinweisbekanntmachungen der Internetseite der Stadt Wegberg und der öffentlichen Medien sind für den Bezirk II fünf Bewerbungen eingegangen. Die Bewerbung Nr. 3 konnte nicht berücksichtigt werden, da die Person nicht im Schiedsamtsbezirk II wohnhaft ist. Alle anderen Bewerbenden erfüllen die Voraussetzungen zur Übernahme des Schiedsamtes gemäß § 2 Absatz 1 und 2 SchAG NRW. Ebenso erfüllen alle Bewerbungen die Voraussetzungen der Sollvorschriften nach § 2 Absatz 3 und 4 SchAG NRW.

  

Folgende Personen haben sind in der Reihenfolge des Eingangs beworben:

Nr. 1 Frau Claudia Wendland, wohnhaft in Kipshoven

Nr. 2 Herr Toni Feiter, wohnhaft in Rath-Anhoven

Nr. 4 Herr James Irving Yalden, wohnhaft in Beeckerheide

Nr. 5 Frau Anja Haumann, wohnhaft in Beeck.

Die Bezirksvereinigung Mön­chen­glad­bach des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS) wurde gemäß VV zu § 3 Nummer 1 Satz 3 der Verwaltungsvorschriften zum Gesetz über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (VV SchAG NRW) zu den vorgeschlagenen Personen angehört.  Einwände wurden seitens des BDS gegen keine der Bewerbungen erhoben. Die Vorsitzende hat eine Empfehlung im Bezirk II für die Bewerbung Nr. 5, Frau Anja Haumann ausgesprochen.

Alle Bewerberinnen und Bewerber haben ihre Bereitschaft zur Übernahme der Vertretung für den Schiedsamtsbezirk Wegberg I erklärt.

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Finanz. Auswirkung

Durch die Wahl entstehen Sachkosten nach individuellem Bedarf gemäß § 12 Absatz 1 SchAG NRW.

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Klima-Check

Ist die Vorlage klimarelevant?

Ja

Nein

Treibhausgas-Ausstoß in CO2e

Erhebliche Reduktion

 

Geringfügige Reduktion

 

 

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche Erhöhung

Nicht ermittelbar

Bemerkung

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss empfiehlt,

der Rat der Stadt Wegberg beschließt:

 

Herr/Frau                                                               wird zur Schiedsperson für den Bezirk Wegberg II gewählt.

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Anlagen

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