Entscheidungsvorlage - VO/26/127
Grunddaten
- Betreff:
-
Festlegung einer Stellvertretungsregelung für Schiedspersonen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Beigeordneter / Dezernat II
- Finale Freigabe:
- gez. Pape
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss (HA)
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Vorberatung
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15.09.2026
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Geplant
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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13.10.2026
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Sachverhalt
Gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz – SchAG NRW) wird eine stellvertretende Schiedsperson vom Rat gewählt oder aus dem Kreis weiterer Schiedspersonen durch Vertretungsregelung festgelegt.
Bisher wurden die Stellvertretungen aus Kostengründen aus dem Kreis der amtierenden Schiedspersonen durch den Rat gewählt. Da die erforderliche Vertretung auch durch eine verbindliche allgemeine Stellvertretungsregelung sichergestellt werden kann, wird vorgeschlagen, künftig auf die Wahl von stellvertretenden Schiedspersonen zu verzichten.
Für die drei Wahlkreise soll folgende gegenseitige Stellvertretungsregelung festgelegt werden:
- Schiedsperson des Wahlkreises I wird vertreten durch die Schiedsperson des Wahlkreises II.
- Schiedsperson des Wahlkreises II wird vertreten durch die Schiedsperson des Wahlkreises III.
- Schiedsperson des Wahlkreises III wird vertreten durch die Schiedsperson des Wahlkreises I.
Durch diese Regelung ist die gegenseitige Vertretung der Schiedspersonen für alle drei Wahlkreise verbindlich sichergestellt.
Die bisher erforderliche Wahl der Stellvertretungen durch den Rat sowie die damit verbundenen gesonderten Beschlussvorlagen und Wahlverfahren entfallen. Die Stellvertretung ergibt sich künftig unmittelbar aus der festgelegten Vertretungsregelung.
Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss empfiehlt,
der Rat der Stadt Wegberg beschließt:
Die Vertretung der Schiedspersonen wird gemäß § 11 Absatz 1 Satz 1 SchAG NRW wie folgt geregelt:
- Wahlkreis I wird vertreten vom Wahlkreis II
- Wahlkreis II wird vertreten vom Wahlkreis III
- Wahlkreis III wird vertreten vom Wahlkreis I.
Eine Wahl stellvertretender Schiedspersonen findet nicht statt.
