Mitteilungsvorlage - VO/26/138
Grunddaten
- Betreff:
-
Bürgerantrag zur Kreuzung Grenzlandring in Wegberg-Beeck
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilungsvorlage
- Federführend:
- Bürgerservice und Sicherheit
- Beteiligt:
- Beigeordneter / Dezernat II
- Finale Freigabe:
- gez. Pape
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Ausschuss für Ordnung, Feuerwehr & Verkehr
|
Kenntnisnahme
|
|
|
|
22.09.2026
|
Sachverhalt
Am 08.09.2025 ging bei der Verwaltung ein Bürgerantrag ein, in welchem die Einrichtung einer Querungshilfe für den Fuß- und Radverkehr am Knotenpunkt L 400 / Am Friedhof gefordert wurde.
Die Überprüfung der Verkehrssituation durch die Straßenverkehrsbehörde hat ergeben, dass die bisherige Führung des Fuß- und Radverkehrs am Knotenpunkt L 400 / Am Friedhof / K 12 ein erhebliches Sicherheitsdefizit aufweist. Bislang mussten die ungeschützten Verkehrsteilnehmer die L 400 unmittelbar im Kernbereich der Kreuzung über die gesamte Fahrbahnbreite queren. Dies führte zu einer extremen Gefährdungslage und massiven kognitiven Überforderung, da das komplexe Abbiegegeschehen und der herannahende Durchgangsverkehr aus beiden Richtungen gleichzeitig beobachtet werden mussten. Erschwerend kommt hinzu, dass der motorisierte Verkehr auf der L 400 in diesem Bereich mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h fließt, was die Einschätzung von Geschwindigkeiten für ungeschützte Verkehrsteilnehmer drastisch erschwert.
Um diese Defizite nachhaltig zu beheben, wurden intensive Abstimmungsgespräche mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßen.NRW) als zuständigem Straßenbaulastträger geführt. Nachdem Einvernehmen über eine bauliche und verkehrstechnische Umgestaltung erzielt wurde und Straßen.NRW einen entsprechenden Lageplan eingereicht hat, hat die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Wegberg am 15.07.2026 die Ausführung der Maßnahme formell angeordnet.
Die verkehrsrechtliche Anordnung umfasst im Wesentlichen die folgenden Maßnahmen:
- Einkürzung der Aufstelllänge der Linksabbiegespur auf der L 400 in Fahrtrichtung K 12 auf eine Restlänge von exakt 20 Metern samt entsprechender Anpassung der vorgelagerten Sperrfläche Dies gewinnt den erforderlichen Raum im Fahrbahnquerschnitt und dient gezielt der Geschwindigkeitsreduktion der abbiegenden Fahrzeuge.
- Einrichtung einer Querungshilfe (Mittelinsel) für den Fuß- und Radverkehr unmittelbar vor der neu markierten Linksabbiegespur, die baulich durch Leitelemente und entsprechende Verkehrszeichen gesichert wird.
- Befestigung der trennenden Grünstreifen auf beiden Seiten der L 400 auf Höhe der neuen Querungsstelle zur normgerechten Anbindung an den abgesetzten Geh- und Radweg.
- Aufhebung der alten Querungsstelle im Kurvenbereich der Kreuzung durch den Rückbau der dortigen Asphaltfläche und entsprechenden Lückenschluss des Grünstreifens, um eine zwingende physische Kanalisierung zur neuen Querungsstelle zu erreichen.
- Vollflächige Roteinfärbung der den Einmündungsbereich der K 12 querenden Radverkehrsfurt, um die Vorfahrt des Radverkehrs optisch deutlich hervorzuheben.
Die Umsetzung der Maßnahmen obliegt nun dem Landesbetrieb Straßen.NRW. Laut Mitteilung von Straßen.NRW soll die bauliche Umsetzung noch in diesem Jahr erfolgen. Die Verwaltung wird den Ausschuss nach Abschluss der Bauarbeiten entsprechend informieren. Dem Bürgerantrag vom 08.09.2025 wurde hiermit in vollem Umfang entsprochen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1,5 MB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
5,7 MB
|
