Entscheidungsvorlage - VO/26/142

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Es ist ein zusätzlicher Stellenbedarf für die Sachbearbeitung des Stabes für außergewöhnliche Ereignisse erforderlich. Es ist derzeit in der Planung, eine zusätzliche Vollzeitstelle zu schaffen, die diese Aufgabe ab dem Jahr 2027 wahrnehmen soll.

 

Die Gefahren- und Bedrohungslage für Kommunen hat sich in den vergangenen Jahren wesentlich verändert. Ereignisse wie beispielsweise das Hochwasser, die Energiekrise, langandauernde Stromausfälle, zunehmende Cyber-Angriffe auf Verwaltungen oder extreme Hitzeperioden zeigen, dass außergewöhnliche Ereignisse keine temporären Ausnahmen mehr sind. Sie erfordern dauerhafte, professionelle Strukturen.

Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SaE) der Stadt Wegberg wird derzeit im Ereignisfall primär durch Personal besetzt, das diese Aufgabe im Nebenamt oder im Wege der Abordnung aus dem regulären Tagesgeschäft wahrnimmt.

 

Die Vorbereitung auf Krisenlagen (Prävention, Erstellung von Notfallplänen, Durchführung von Stabsübungen) ist im Rahmen der bestehenden personellen Ressourcen nicht sachgerecht zu bewältigen. Das Aufgabenspektrum im Katastrophen- und Zivilschutz ist durch gesetzliche Verschärfungen und veränderte Bedrohungslagen massiv angewachsen. Zurzeit ist die Tätigkeit der Ausarbeitung und Planung in keiner Stellenbeschreibung enthalten.

 

Die neu zu schaffende Stelle soll die administrative und operative Resilienz der Kommune dauerhaft sichern. Das Aufgabengebiet umfasst schwerpunktmäßig:

  • Konzeptionelle Vorsorge: Kontinuierliche Fortschreibung und Digitalisierung von Krisen-, Evakuierungs- und Versorgungsplänen
  • Stabsarbeit & Ausbildung: Organisation, Vorbereitung und Durchführung regelmäßiger Stabsübungen sowie Schulung der Mitglieder des SaE
  • Infrastruktur & Technik: Technische und organisatorische Einsatzbereitschaft des Stabsraums sowie der elektronischen Stabsführungssoftware
  • Netzwerk & Koordination: Schnittstellenarbeit zu externen Akteuren (Feuerwehr, Hilfsorganisationen, Polizei, Nachbarkommunen und Kreisverwaltung, Energieversoger u.a.)

 

  • Krisenkommunikation & Bürgerinfo: Aufbau und Pflege von Konzepten zur schnellen Warnung und Information der Bevölkerung (z.B. Leuchttürme).
  • Szenarienplanung: Erarbeitung von Handlungsabläufen, verschiedenen Szenarien.

 

Durch die personelle Stärkung wird sichergestellt, dass die Stadt Wegberg im Ernstfall handlungsfähig bleibt. Die Stelle arbeitet präventiv, um Schäden für die Bevölkerung, die kritische Infrastruktur und das kommunale Vermögen im Vorfeld zu minimieren. Ein professionell vorbereiteter Stab verkürzt Reaktionszeiten in der Krise drastisch und schützt die Handlungsfähigkeit der Gesamtverwaltung.

Die Verpflichtung zur Einrichtung von Stabsstrukturen auf kommunaler Ebene ergibt sich primär aus § 4 Absatz 2 und 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG NRW). In der Novellierung des BHKG NRW ist in § 36 Abs. 4 erstmalig eine Verpflichtung des SaE vorgesehen sowie verpflichtende Schulungen der Hauptverwaltungsbeamten.

Die Pflicht zur Vorplanung ist keine Ermessensentscheidung, sondern eine gesetzliche Notwendigkeit.

Um eine effiziente Stellenbesetzung sicherstellen zu können, ist die Schaffung einer zusätzlichen Vollzeitstelle im Rahmen eines Nachtragsstellenplans erforderlich.

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Finanz. Auswirkung

Bewertung der Stelle liegt noch nicht vor.

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Klima-Check

Ist die Vorlage klimarelevant?

Ja

Nein

Treibhausgas-Ausstoß in CO2e

Erhebliche Reduktion

 

Geringfügige Reduktion

 

 

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche Erhöhung

Nicht ermittelbar

Bemerkung

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt den Nachtragsstellenplan zu erarbeiten.

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Anlagen

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