Mitteilungsvorlage - VO/26/157

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Beigefügte über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen unterhalb der Erheblichkeitsgrenze gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW in Verbindung mit § 9 Absatz 2 Ziffer 1 der Haushaltssatzung der Stadt Wegberg für das Haushaltsjahr 2026 sind im 2. und 3. Quartal 2026 erfolgt.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 Durch die Übertragung reduziert sich der verfügbare Ansatz bei der abgebenden Maßnahme und der Ansatz erhöht sich bei der aufnehmenden Maßnahme. Das geplante Jahresergebnis bleibt hiervon unberührt. 

Reduzieren

Klima-Check

Ist die Vorlage klimarelevant?

Ja

Nein                           X

Treibhausgas-Ausstoß in CO2e

Erhebliche Reduktion

 

Geringfügige Reduktion

 

 

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche Erhöhung

Nicht ermittelbar

 

         X

Bemerkung

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Personal und Digitalisierung nimmt die getätigten Mittelübertragungen zur Kenntnis und empfiehlt:

 

Der Rat der Stadt Wegberg nimmt die nach Anlage 1 und 2 vorgenommenen Mittelübertragungen zur Kenntnis.

Reduzieren

Anlagen

Loading...