Entscheidungsvorlage - VO/26/153

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der konstituierenden Ratssitzung am 04.11.2025 hat der Rat der Stadt Wegberg über die Wahrnehmung von Mitgliedschaften in Gesellschaften, Verbänden, Vereinen usw. entschieden.

 

Die gesetzlichen Grundlagen für die Bestellung, Entsendung sowie den Vorschlag einer Vertreterin bzw. eines Vertreters ergeben sich aus § 50 Abs. 4, § 63 Abs. 2 sowie § 113 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 Satz 2 GO NRW.

 

Die ehemalige Erste Beigeordnete, Frau Karneth, ist mit Ablauf des 31.08.2026 in den Ruhestand getreten. Herr Oliver Mankowski wurde vom Rat der Stadt Wegberg zum neuen Beigeordneten der Stadt Wegberg gewählt und hat zum 01.09.2026 seinen Dienst aufgenommen. Zudem wurden Frau Ellen Neudek ab dem 01.09.2026 die Aufgaben der allgemeinen Vertretung übertragen. Seither führt sie die Bezeichnung „Erste Beigeordnete“.

 

Aufgrund dieser personellen Veränderungen ist eine Neuzuordnung einzelner, vom Rat beschlossener Mitgliedschaften erforderlich geworden.

 

Die Verwaltung hat die Übersicht der Mitgliedschaften daher entsprechend angepasst. Die vorgenommenen Änderungen sind in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht kenntlich gemacht.

 

Der Bürgermeister hat gemäß § 40 Absatz 3 GO NRW in Verbindung mit § 50 Absatz 3 GO NRW in dieser Angelegenheit kein Stimmrecht. 

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Finanz. Auswirkung

keine

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Klima-Check

Ist die Vorlage klimarelevant?

Ja

Nein

Treibhausgas-Ausstoß in CO2e

Erhebliche Reduktion

 

Geringfügige Reduktion

 

 

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche Erhöhung

Nicht ermittelbar

Bemerkung

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Ratsmitglieder beschließen gemäß § 50 Absatz 4 GO NRW, für Gesellschaften, Verbände, Vereine usw., bei denen die Stadt beteiligt ist, die in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt aufgeführten geänderten Personen zu benennen bzw. vorzuschlagen.

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Anlagen

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