Entscheidungsvorlage - VO/26/155

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Baumaßnahme „Sport am Beeckbach – Sanierung des Grenzlandringbades“ wird zum Teil als Investitionsmaßnahme unter der Nummer 080300 H100 durch-geführt, zum anderen Teil als konsumtive Maßnahme unter dem Produktsachkonto 080300 521100 – Instandhaltung Grenzlandringbad. 

Mit den Bauarbeiten zur Sanierung des Grenzlandringbades wurde im Oktober 2025 begonnen. Zu Beginn des Jahres 2026 wurde die Notwendigkeit verschiedener zusätzlicher baulicher Ertüchtigungsmaßnahmen insbesondere im Bereich der Technischen Gebäudeausrüstung offensichtlich, die bis dahin nicht erkannt und nicht vorgesehen waren, jedoch als unausweichlich eingeordnet werden mussten. Bei-spielhaft seien genannt:

  •           Erneuerung der Sicherheitsbeleuchtung in der Schwimmhalle
  •           Erneuerung der Hallenbeleuchtung
  •           Erneuerung der Ventilatoren der Lüftungsanlage
  •           Austausch des Filtermaterials in den Beckenfiltern
  •           Erneuerung von Elektro-Unterverteilungen und Steuerschränken
  •           Brandschutzmaßnahmen im Untergeschoss des Gebäudes

Die zusätzlich notwendigen finanziellen Mittel für diese Maßnahmen, die fast aus-nahmslos dem konsumtiven Bereich zuzuordnen sind, wurden mit 291.000,- € ermit-telt und dem Haushaltsplan 2026 nachgemeldet, konnten jedoch aufgrund der fort-geschrittenen Haushaltsplanung Anfang April nicht mehr in den Haushaltsplan aufgenommen werden.

Wie zu erwarten war, hat sich nun dieser zusätzliche Mittelbedarf im weiteren Verlauf der Baumaßnahme bestätigt. Aktuell ist danach festzustellen, dass überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von rund 250.000,- erforderlich werden. 

Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen überplanmäßige Auszahlungen, die als erheblich zu bezeichnen sind, der vorherigen Zustimmung des Rates. Daher bittet die Verwaltung den Rat der Stadt Wegberg um Zustimmung zu den überplan-mäßigen Auszahlungen für das Grenzlandringbad sowie zu deren Deckung um die Genehmigung der entsprechenden Mittelübertragungen.

 

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Finanz. Auswirkung

Der konsumtive Anteil der Baumaßnahme „Sport am Beeckbach - Sanierung des Grenzlandringbades“ wird über das Produktsachkonto 080300 521100 – Instand-haltung finanziert. Dort ist im Haushaltsplan 2026 ein Ansatz von 693.700,- € enthalten, der weitestgehend für die Baumaßnahme vorgesehen war.

Aufgrund der vorbeschriebenen zusätzlichen baulichen Maßnahmen wurden zwischenzeitlich im September bereits zwei Mittelübertragungen in Höhe von 25.000,- € und 60.000,- € zugunsten des Instandhaltungskontos erforderlich, um notwendige Beauftragungen vornehmen bzw. Auszahlungen tätigen zu können.

Wie oben erläutert sind insgesamt jedoch überplanmäßige Ausgaben in einer Höhe von rund 250.000,- € zu erwarten. Abzüglich der bereits übertragenen Mittel in Höhe von 85.000,- € sind also weitere 165.000,- € erforderlich.

Zur Deckung dieser weiteren überplanmäßigen Aufwendungen schlägt die Verwaltung folgende Mittelübertragungen aus Produktsachkonten vor, deren Mittelansätze in 2026 nicht in Gänze benötigt benötigt werden:

  1. Instandhaltung Asyl    050303 521100    80.000,- €
  2. Bewirtschaftung Asyl   050303 524100    30.000,- €
  3. Schülerbeförderung Förderschulen  030201 527121           55.000,- €

Summe         165.000,- €

Das Produktsachkonto Instandhaltung Asyl 050303 521100 wurde bereits zur Deckung der ersten Mittelbereitstellung in Höhe von 60.000,- € herangezogen, so dass hier von dem Haushaltsansatz in Höhe von 230.100,- € dann insgesamt bereits 140.000,- € zur Deckung der Instandhaltungsmaßnahme des Hallenbades in Abzug gebracht wurden.

 

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Klima-Check

Ist die Vorlage klimarelevant?

Ja            X

Nein

Treibhausgas-Ausstoß in CO2e

Erhebliche Reduktion

 

Geringfügige Reduktion

X

 

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche Erhöhung

Nicht ermittelbar

Bemerkung

 

 

Es besteht bei dieser Vorlage eine gewisse Relevanz im Hinblick auf den Treibgasausstoß, da mit den beantragten überplanmäßigen Aufwendun-gen die Gesamtmaßnahme der energetischen Sanierung des Grenzland-ringbades fertiggestellt werden kann. Eine genaue Bezifferung der Reduktion von CO² ist ad hoc nicht möglich.

 

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Beschlussvorschlag

Es erfolgt der Beschluss der Zustimmung zu überplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW für das Grenzlandringbad in einer Gesamthöhe von 250.000,- €, wie in der Vorlage dargestellt.

Weiterhin erfolgt der Beschluss, zusätzlich zu den verwaltungsseitig für die Sanie-rungsmaßnahmen des Grenzlandringbad bereits vorgenommenen Mittelüber-tragungen in Höhe von 85.000,- €, weitere Mittelübertragungen in Höhe von 165.000,- € zur Deckung der überplanmäßigen Aufwendungen zu genehmigen, wie in der Vorlage dargestellt.

 

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