Entscheidungsvorlage - VO/26/143

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für unvorhersehbare und im jeweiligen Haushaltsjahr kurzfristig erforderlich werdende investive Maßnahmen an den städtischen Abwasseranlagen wird im Haushaltsplan jährlich die Investitionsmaßnahme „110301T100 – Ergänzungen Kläranlagen und Pumpstationen“ veranschlagt. Für das Haushaltsjahr 2026 stehen hierfür insgesamt 110.000 EUR zur Verfügung. Da Umfang und Zeitpunkt der erforderlichen Maßnahmen aufgrund des nicht planbaren Instandhaltungs- und Erneuerungsbedarfs nicht verlässlich prognostiziert werden können, ist eine exakte Bedarfsermittlung im Rahmen der Haushaltsaufstellung nicht möglich.

Aufgrund nicht geplanter, jedoch zwingend erforderlicher Maßnahmen wurden bereits bis zum 21.09.2026 durch die Kämmerei Mittelübertragungen in Höhe von 91.567,02 EUR für überplanmäßige Aufwendungen genehmigt.

Von den insgesamt zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 201.567,02 EUR (Ansatz 110.000 EUR + Übertragungen 91.567,02 EUR) wurden 105.496,96 EUR ausgezahlt und weitere 95.023,23 EUR durch erteilte Aufträge gebunden bzw. reserviert. Der derzeit noch verfügbare Betrag beläuft sich auf 1.046,83 EUR. Eine detaillierte Übersicht über die bisher verausgabten und gebundenen Mittel ist Anlage 1 zu entnehmen.

Nach derzeitigem Kenntnisstand ist bis zum Jahresende 2026 mit weiteren notwendigen, derzeit nicht eingeplanten investiven Auszahlungen in Höhe von etwa 100.000 EUR zu rechnen. Zur Finanzierung dieser Maßnahmen ist daher eine weitere Mittelübertragung in Höhe von 100.000 EUR erforderlich. Unter Berücksichtigung der bereits genehmigten Mittelübertragung ergibt sich für die Investitionsmaßnahme 110301T100 im Haushaltsjahr 2026 zu dem Haushaltsansatz in Höhe von 110.000 EUR damit ein derzeitiger überplanmäßiger Mittelbedarf von insgesamt 191.567,02 EUR.

 

Die zusätzlich beantragten Mittel in Höhe von 100.000 EUR werden insbesondere für folgende, nicht aufschiebbare Maßnahmen benötigt:

 

1. Ersatzbeschaffung einer Abwasserpumpe – 50.000 EUR

Für eine Pumpstation ist aufgrund des bestehenden Zustands (Laufgeräusche) die Ersatzbeschaffung einer Abwasserpumpe erforderlich. Die Maßnahme dient der Sicherstellung der dauerhaften Betriebssicherheit und der zuverlässigen Aufrechterhaltung der Abwasserförderung. Entsprechende Angebote für die erforderliche Ersatzbeschaffung liegen bereits vor.

 

2. Priorisierte Instandsetzung festgestellter Mängel an Abwasseranlagen – 50.000 EUR

Im Rahmen einer Begehung der städtischen Abwasseranlagen wurden zahlreiche Mängel festgestellt, von denen einzelne als erheblich bzw. akut einzustufen sind. Hierzu zählen unter anderem defekte Schieber, unzulässige bzw. beschädigte Bauwerkseinstiege sowie undichte Pumpen.

Mit den beantragten zusätzlichen Mitteln kann eine vollständige Beseitigung sämtlicher festgestellter Mängel nicht erreicht werden. Um jedoch die unmittelbare Betriebssicherheit der Anlagen sicherzustellen, mögliche Folgeschäden zu vermeiden und den Anforderungen der Arbeitssicherheit Rechnung zu tragen, sollen zunächst die besonders dringlichen und sicherheitsrelevanten Mängel priorisiert behoben werden.

 

Die erforderlichen zusätzlichen Mittel in Höhe von 100.000 EUR sollen durch eine Mittelübertragung aus den Investitionsmaßnahmen 110301T532 – KA Dalheim: Erneuerung Zulauf- und RLS-Rechen sowie 11030T142 – Ertüchtigung Sandfilter KA Dalheim bereitgestellt werden. Die entsprechenden Mittel werden dort im Haushaltsjahr 2026 nach derzeitigem Kenntnisstand nicht mehr benötigt bzw. nicht mehr kassenwirksam.

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Finanz. Auswirkung

 

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Klima-Check

Ist die Vorlage klimarelevant?

Ja

Nein

Treibhausgas-Ausstoß in CO2e

Erhebliche Reduktion

 

Geringfügige Reduktion

 

 

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche Erhöhung

Nicht ermittelbar

Bemerkung

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wegberg stimmt der erforderlichen Mittelübertragung in Höhe von 100.000 EUR zugunsten der Investitionsmaßnahme 110301T100 – Ergänzungen Kläranlagen und Pumpstationen – zu.

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Anlagen

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