Entscheidungsvorlage - VO/26/160

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 25.02.2026 fand mit den Wehrleitungen eine Besprechung mit der Bezirksregierung Köln und Vertretern des Innenministeriums NRW statt. Hintergrund dieser Besprechung war der Sachverhalt, dass im Regierungsbezirk Köln rund 17 Kommunen, davon 10 aus dem Kreis Heinsberg, noch nicht auf DME mit Verschlüsselung umgestellt haben. DME mit Verschlüsselung steht für einen Digitalen Meldeempfänger, der eingehende Nachrichten mithilfe eines kryptografischen Verfahrens verschlüsselt empfängt. Diese Geräte werden primär von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) wie der Feuerwehr, dem Rettungsdienst oder dem Katastrophenschutz genutzt.

 

Es wurde vereinbart, dass die Kommunen einen Fahrplan zur Umstellung erarbeiten. Dieser soll konkrete Planungsschritte enthalten (z. B. bis wann welche Anzahl von Meldeempfängern umgestellt wird). Über den Fortschritt ist im Rahmen der quartalsweisen Berichtspflicht über die Kreise zu berichten. Den ersten Schritt zur Umstellung hat die Feuerwehr Wegberg durch eine Umprogrammierung bereits durchgeführt. Mit der anstehenden Beschaffung von 270 neuen Funkmeldern ist die geforderte Umstellung abgeschlossen.

 

Eine konkrete Frist für die vollständige Umsetzung wird derzeit von der Bezirksregierung nicht festgelegt. Das Thema soll jedoch priorisiert und zeitnah umgesetzt werden. Die Angabe des Anteils verschlüsselungsfähiger Melder in den Quartalsberichten könne beispielsweise ein guter Indikator für den Fortschritt in der Angelegenheit sein. Weiterhin könnten alle hilfsweise herangezogenen, vorläufigen Maßnahmen zur Überbrückung des Zeitraums bis zur Einführung der verschlüsselten Alarmierung in den Quartalsberichten sichtbar gemacht werden. Es ist festzustellen, dass eine Beschaffung der Meldeempfänger nach dem Haushaltsjahr 2027 als nicht ausreichend priorisiert anzusehen wäre. Dies setzt eine geforderte Umstellung aller Meldeempfänger bis Ende 2027 gleich.

 

Einsatzmeldungen enthalten oft sensible personenbezogene Daten (Namen, Adressen, medizinische Zustände). Die Verschlüsselung verhindert, dass Unbefugte diese Daten abfangen. Da Einsätze nicht mehr in Echtzeit von jedermann mitgehört werden können, wird das Aufkreuzen von Schaulustigen (Gaffern) oder Journalisten vor dem Eintreffen der Rettungskräfte massiv reduziert und Einsatzkräfte nicht behindert. Durch die Verschlüsselung können Leitstellen detaillierte einsatzrelevante Informationen (z. B. Patientendaten, Gefahrgutklassen, Anfahrtshinweise, Gebäudezugangscodes) direkt auf das Display des DME senden. Dies stellt auch eine Zeitersparnis für die Einsatzkräfte dar. Verschlüsselte Systeme stellen sicher, dass die Nachricht unverändert vom Sender beim Empfänger ankommt. Fehlalarme durch mutwillig manipulierte oder gefälschte Funksignale (Spoofing) werden somit verhindert. Digitale Signale sind im Vergleich zu analogem Funk deutlich unempfindlicher gegenüber Rauschen und Überlagerungen und dringen oft besser in Keller oder Stahlbetonbauten vor als herkömmliche Mobilfunknetze. Alarmierungen von mehreren Hundert Einsatzkräften ist zeitgleich möglich und das Funknetz, auch bei Großschadenslagen und schwachem Mobilfunknetz, sehr stabil.

 

In der Stadt Wegberg sind 360 Meldempfänger im Einsatz. Es gibt eine Baureihe, die jedoch „umprogrammierbar“ ist. Um den Bedarf an neuen Meldeempfängern zu ermitteln und um Kosten zu senken, wurden alle dieser Baureihe durch das Sachgebiet Funk zurückgerufen. Daraus resultierte eine Stückzahl von 90 Meldeempfängern, die die Stadt Wegberg durch interkommunale Zusammenarbeit mit allen kreisangehörigen Kommunen für 35 € anstatt 45 €/Stück umprogrammieren konnte.  Somit reduzierte sich die Anzahl der neu zu beschaffenden Meldeempfänger auf 270 Stück.  Das zurzeit wirtschaftlichste Angebot liegt zurzeit in der Gesamtsumme bei etwa 98.000 € netto/118.000 € brutto.  Nach Mittelfreigabe werden im Rahmen des Vergabeverfahrens drei Vergleichsangebote eingeholt.

 

Die bestehende Erlasslage zu Funkmeldern ist rechtlich bindend und daher umzusetzen. Die schleppende Dynamik der Umstellung auf die verschlüsselte Alarmierung in den Feuerwehren könne gegenüber der LDI (Landesbeauftrage für Datenschutz und Informationsfreiheit) aktuell nicht hinreichend erklärt werden. In der Folge seien Sanktionen der LDI nicht sicher auszuschließen.

 

Eine Beschaffung noch im Jahr 2026 erscheint sinnvoll, da noch investive Mittel auf Investitionsmaßnahme „Erneuerung des Fachraumes“ 030109H002 in Höhe von 580.343,11 € verfügbar sind und Mittel in Höhe von 118.000 € übertragen werden können. Die Lieferzeit für die Funkmelder beträgt zurzeit etwa vier Wochen. Viele Kommunen werden im Jahr 2027 in die Bestellung gehen, so dass eine erhebliche Lieferverzögerung im Jahr 2027 zu erwarten ist. Eine Umstellung bis Ende 2027 kann dann nicht garantiert werden.

 

Da zurzeit sensible Daten durch Unbefugte abgegriffen werden können, ist eine schnellstmögliche Umstellung aller Meldeempfänger zwingend erforderlich.

 

Außerplanmäßige Aufwendungen sind gemäß § 83 Abs. 1 GO NRW nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind. Die Deckung soll jeweils im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet sein. Über die Leistung dieser Aufwendungen entscheidet die Kämmerin, soweit der Rat keine andere Regelung trifft.

 

Gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW bedürfen außerplanmäßige Aufwendungen der vorherigen Zustimmung des Rates, wenn sie erheblich sind. 

Nach § 9 Abs. 2 der Haushaltssatzung der Stadt Wegberg 2026 sind außerplanmäßige Aufwendungen ab einer Größenordnung von über 100.000 € je Einzelmaßnahme als erheblich im Sinne des § 83 Absatz 2 GO NRW anzusehen und bedürfen somit der vorherigen Zustimmung des Rates.

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Finanz. Auswirkung

Die Verwaltung schlägt vor, aus der Investitionsmaßnahme „Erneuerung des Fachraumes“ 030109H002 Mittel in Höhe von 118.000 € auf die Investitionsmaßnahme „Erwerb von beweglichen Sachen“ 021500B010 zu übertragen.

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Klima-Check

Ist die Vorlage klimarelevant?

Ja

Nein

Treibhausgas-Ausstoß in CO2e

Erhebliche Reduktion

 

Geringfügige Reduktion

 

 

Geringfügige Erhöhung

Erhebliche Erhöhung

Nicht ermittelbar

Bemerkung

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Wegberg stimmt der außerplanmäßigen Mittelbereitstellung von 118.000 € aus der Investitionsmaßnahme „Erneuerung des Fachraumes“ 030109H002 auf die Investitionsmaßnahme „Erwerb von beweglichen Sachen“ 021500B010 der Feuerwehr zu.

 

Die Verwaltung wird beauftragt das Vergabeverfahren durchzuführen.

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