Entscheidungsvorlage - VO/26/165
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschuss zu den Betriebskosten der kirchlichen Jugendheime 2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Entscheidungsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Soziales
- Finale Freigabe:
- gez. Pape
Beratungsfolge
| Status | Datum | Ausschuss | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Bildung, Integration, Soziales, Kultur, Vereine, Partnerschaft & Tourismus
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Vorberatung
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03.11.2026
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Bereit
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Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft, Personal & Digitalisierung (FuP)
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Vorberatung
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Bereit
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Rat der Stadt Wegberg
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Entscheidung
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Sachverhalt
Die kirchlichen Jugendheime „Haus Schalom“ und „St. Martin“ haben für das Jahr 2026 wieder einen Antrag auf einen Zuschuss zu den Betriebskosten gestellt. Bislang konnten die Zuschüsse noch nicht ausgezahlt werden. Grund hierfür war zunächst die vorläufige Haushaltsführung zu Beginn des Jahres. Im Anschluss daran fand bis heute keine ordentliche Sitzung des zuständigen Ausschusses statt.
Ein Zuschuss für diesen Zweck soll nach bisheriger Entscheidung des Rates pauschal gewährt werden. Jährlich ist hierzu ein Antrag erforderlich. Über die Auszahlung soll dann im Fachausschuss entschieden werden, soweit eine gültige Haushaltssatzung vorliegt und Mittel für diesen Zweck zur Verfügung stehen. Die Vorlage einer Jahresabrechnung wird von der Verwaltung jeweils eingefordert, um die zweckgemäße Verwendung des Zuschusses sicherzustellen.
Die Förderung dient zum Erhalt der Angebote für die Kinder und Jugendlichen. Bereits im Haushaltssicherungskonzept wurde der Zuschussbetrag schrittweise von 12.000 € je Jugendheim auf 8.500 € je Jugendheim abgesenkt. Eine Anpassung an die alte Förderhöhe ist nach Beendigung des HSK nicht erfolgt. Die Jugendheime leisten wie die Vereine in der Stadt Wegberg insbesondere im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit einen wichtigen Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenleben. Für viele Kinder und Jugendliche stellen sie ebenfalls einen zentralen Ort der Gemeinschaft, Teilhabe und persönlichen Entwicklung dar. Die Jugendarbeit ergänzt und unterstützt damit in erheblichem Maße die Aufgaben öffentlicher Stellen.
Für das Haushaltsjahr 2026 ist die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse derzeit jedoch nicht möglich. Am 06.10.2026 hat die Kämmerin der Stadt Wegberg eine Haushaltssperre ausgesprochen. Der hierdurch eingetretene Zustand der vorläufigen Haushaltsführung führt dazu, dass freiwillige Leistungen grundsätzlich nicht erbracht werden dürfen. Da die Zuschüsse zu den Betriebskosten der Jugendheime eine freiwillige Leistung der Stadt Wegberg darstellt, können die Zuschüsse gegenwärtig weder durch den BIST bewilligt noch ausgezahlt werden.
Eine Auszahlung der Zuschüsse wäre daher derzeit nur auf Grundlage eines entsprechenden Ratsbeschlusses möglich. Der Rat kann gemäß § 81 Abs. 4 Satz 2 GO NRW die von der Kämmerin angeordnete Haushaltssperre ganz oder teilweise aufheben. Dieses Aufhebungsrecht kann auch auf einzelne Aufgabenbereiche beschränkt werden.
Damit besteht grundsätzlich die Möglichkeit, die Förderung von der Haushaltssperre auszunehmen und die Bewilligung sowie Auszahlung der ermittelten Zuschüsse für das Haushaltsjahr 2026 zu ermöglichen. Über die teilweise Aufhebung der Haushaltssperre für diesen Bereich hat der Rat gesondert zu entscheiden.
Finanz. Auswirkung
Haushaltsmittel sind in den Haushalt 2026 eingebracht und stehen beim Produktsachkonto 06 02 01; 53 18 00 (Zuschüsse an übrige Bereiche) in Höhe von 17.000 € zur Verfügung.
Diese Mittel wurden im Rahmen der Haushaltssperre gesperrt. Es ist ein Ratsbeschluss erforderlich, der die Haushaltssperre der Kämmerin zumindest teilweise aufhebt, wodurch eine Auszahlung möglich wäre.
Beschlussvorschlag
Der BIST empfiehlt dem FuP,
der FuP empfiehlt dem Rat,
der Rat beschließt:
Die Haushaltssperre nach § 81 Abs. 4 Satz 2 GO NRW für die Zuschüsse an die Jugendheime (Produkt 06 02 01; SK 531800) in Höhe von 17.000,- € wird aufgehoben und die Zuschüsse zu den Betriebskosten sollen in folgender Höhe ausgezahlt werden:
- Zuschuss zu den Betriebskosten des Jugendfreizeitheimes “St. Martin” der Kath. Kirchengemeinde Wegberg mit 8.500,00 €.
- Zuschuss zu den Betriebskosten des Jugendfreizeitheimes “Haus Schalom” der Ev. Kirchengemeinde Wegberg mit 8.500,00 €.
Alternative:
Der BIST empfiehlt dem FuP,
der FuP empfiehlt dem Rat,
der Rat beschließt:
An der Haushaltssperre festzuhalten und die Betriebskostenzuschüsse vorerst nicht auszuzahlen.
